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BLKÖ:Kaiser, Ignaz

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Kaiser, A.
Band: 10 (1863), ab Seite: 372. (Quelle)
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Kaiser, Ignaz (Mitglied des Abgeordnetenhauses des österreichischen Reichsrathes, geb. zu Straß in Oesterreich unt. d. E. 31. Mai 1819). Besuchte das Gymnasium und die philosophischen Schulen in Krems, die Universität, den Rechtsstudien obliegend, in Wien. 1841 wurde er zum Doctor der Philosophie, 1844 zu jenem der Rechte graduirt, früher schon, 1842, fungirte er als Adjunct der philosophischen Lehrkanzel an der Wiener Universität, nahm aber zugleich die Advocatenpraxis und widmete sich 1846 ganz dem Advocatursgeschäfte. Im Jahre 1848 wurde er im niederösterreichischen Wahlbezirke Retz in das Frankfurter Parlament gewählt, in welchem er auf der Rechten des Hauses saß und sich zu den Principien der Partei des Augsburgerhofes bekannte. Im Jahre 1851 wurde K. Notar in Wien und bekleidet zur Stunde noch dieses Amt. Im Jahre 1861 wurde er von den im Wahlbezirke Horn vereinigten Landgemeinden der Bezirke Horn, Retz, Ravelsberg, Geras und Eggenburg zum Abgeordneten des Landtages für Oesterreich unt. d. E. und von diesem in das Abgeordnetenhaus des Reichsrathes gewählt, in welchem er zur Partei der Großösterreicher gehört. Im Reichsrathe betheiligte er sich an den wichtigsten Verhandlungen als Redner und zu wiederholtenmalen als Berichterstatter. Als solcher sprach er schon in der 9. Sitzung (vom 29. Mai 1861) im Namen der Majorität für die Immunität der Mitglieder des Reichstages und der Landtage; in der 27. Sitzung (vom 22. Juli 1861) nahm er in der Generaldebatte bezüglich der Regierungsvorlage über die Aufhebung des Lehenbandes das Wort und sprach gewichtige Worte gegen das Gebahren jener Partei, welche die Competenz des Reichsrathes theils in Zweifel zieht, theils ganz negirt. In der 39. Sitzung (vom 16. August) sprach er in der Frage über das Ausgleichsverfahren gegen den Antrag des Abgeordneten Mende, welcher dasselbe auf alle Staatsbürger ausgedehnt und im Titel des Gesetzes die Worte „protokollirter Handels- und Gewerbsleute“ weggelassen haben wollte. In der 53. Sitzung (vom 11. September) betheiligte er sich in lebhafter Weise an der Generaldebatte über das Gemeindegesetz und sprach eindringlich in einer längeren, öfter von Beifall begleiteten Rede für die Freiheit der Gemeinde, erkennend, in der österreichischen [373] Aristokratie liege der Hort des Conservatismus, das freie Bauern- und Bürgerthum aber seien die Grundsäulen, auf welche sich in allen Königreichen und Ländern das freie große Oesterreich[WS 1] stützen müsse. In der 156. Sitzung (vom 15. September) sprach er wieder als Berichterstatter über die Regierungsvorlage, betreffend die Einführung eines Handelsgesetzbuches, und vertheidigte während der ganzen Debatte Paragraph für Paragraph die Anträge des Majoritätsausschusses. Als Redner behauptet K. stets die Ruhe selbst dann, wenn er dem Gegner starke Wahrheiten zu sagen genöthigt ist. Er spricht nicht glänzend, aber überzeugend, hält immer die praktischen Gesichtspuncte fest im Auge, und zählt zu den Capacitäten der großösterreichischen Partei.

Der Reichsrath. Biographische Skizzen der Mitglieder des Herren- und Abgeordnetenhauses des österreichischen Reichsrathes (Wien 1861, 8°.) Heft I, S. 42. [Dahier heißt es: Kaiser „absolvirte die Studien 1852“, also hätte er sie, da er 1851 Notar geworden, um 1 Jahr später absolvirt, als er Notar geworden. Das wird wohl ein Druckfehler sein; welche Zahl aber dem Jahre 1852 substituirt werden muß, kann ich nicht bestimmen.] – Stenographische Protokolle des Hauses der Abgeordneten des Reichsrathes (Wien 1862, k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 4°.) S. 24 [spricht über die Bildung der Abtheilungen]; S. 143, 167, 179, 181, 191, 195, 202, 204, 1131, 1141, 1143 [als Berichterstatter in der Debatte über die Immunität der Mitglieder des Reichsrathes und der Landtage]; S. 457 [in der Debatte über die Geschäftsordnung]; S. 588, 590, 720 [über die Lehenallodialisirung]; S. 826, 877, 913, 947, 4341 [über das Ausgleichsverfahren]; S. 1203, 1424, 1428, 1435, 1865 [über das Gemeindegesetz]; S. 1646, 2362 [über die Gewerbegenossenschaften]; S. 2430 [über die ohne Zustimmung des Reichsrathes ergriffenen Finanzmaßregeln]; S. 2539, 2540 [über die Besteuerung des Wein-, Most- und Fleischverbrauchs]; S. 2556 [über die Zuständigkeit der Gerichte bei Uebertretungen]; S. 2826, 2843, 2844 [über die politische Verwaltung]; S. 3524 [über das Bergwesen]; S. 3856, 3863, 3869, 3877, 3880, 3883, 3889–3892, 3895, 3897, 3901–3906, 3912, 3913, 3917, 3918, 3921, 3923–3930 [als Berichterstatter über das Handelsgesetz]; S. 4064 [über das Finanzgesetz für 1862]; S. 4494, 4516, 4576, 4378 [über das Gebührengesetz].

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Osterreich.