BLKÖ:Keuhl, Karl Gustav Freiherr

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Keuhl
Band: 11 (1864), ab Seite: 204. (Quelle)
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Keuhl, Karl Gustav Freiherr (Feldmarschall, geb. 1694, gest. 26. Juni 1758). Entstammt einer altadeligen Familie, deren Vorfahren bereits im 16. Jahrhunderte erscheinen, wie denn ein Jacob Keuhl zu Pohlstorf schon im Jahre 1576 vorkommt. Mehrere Abkömmlinge dieses Hauses dienten in der kaiserlichen Armee und zwei Brüder des Karl Gustav fanden den Tod der Ehre vor dem Feinde. In jungen Jahren, um das Jahr 1712, trat Karl Gustav in die kaiserliche Armee und ward im Jahre 1734, als er in der Schlacht bei Guastalla verwundet wurde, Oberstlieutenant im Infanterie-Regimente Wallis Nr. 36. Im Mai 1735 rückte er zum Oberst vor und wurde 1740 General-Major. Als solcher erhielt er eine Brigade in Schlesien, zeichnete sich bei Molwitz aus, wo er verwundet wurde. Am 24. Juni 1745 zum Feldmarschall-Lieutenant befördert, kam er zur Armee nach Italien, focht bei Piacenza mit großer Bravour, verlor aber in dieser Schlacht durch einen Schuß das linke Auge. Schon bei seiner Beförderung zum General-Major hatte ihm die Kaiserin [205] Maria Theresia ein Regiment verliehen, nachdem aber dasselbe 1746 von den Genuesern gefangen worden, erhielt er im April 1747 das Regiment Bärnclau Nr. 49, jetzt Heß. Im Jahre 1749 wurde er zum commandirenden General in Innerösterreich und zum geheimen Rathe, am 29. Juni 1754 aber zum Feldzeugmeister ernannt. Noch zeichnete er sich in der Schlacht bei Breslau 22. November 1757 aus, in welcher er an der Spitze seines Regiments den Angriff auf Pilsnitz unternahm, aber eine neue und schwere Verwundung brachte ihm den Tod. Er zählte damals 64 Jahre und war kurz vor seinem Hinscheiden zum Feldmarschall erhoben worden. Aus seiner Ehe mit der Tochter des Oberstlieutenants Baron Depozzi hinterließ er mehrere Kinder, darunter den Maria Theresien-Ordensritter Karl Freiherrn von K. [s. d. Vorigen]. Karl Gustav ist bereits im Jahre 1752 in Anerkennung seiner und seiner Vorfahren Verdienste um den Staat in den erbländischen Freiherrnstand erhoben worden.

Oesterreichisches Militär-Konversations-Lexikon von Hirtenfeld (Wien 1850, 8°.) Bd. III, S. 522. – Freiherrnstands-Diplom vom 4. März 1752. – Wappen. Im rothen Felde drei, in Form einer Gabel oder eines Schächerkreuzes gestellte, mit den Spitzen zu einander laufende silberne Keile, deren Zwischenräumen drei goldene achteckige Sterne eingestellt sind. Auf dem Schilde ruht die Freiherrnkrone, auf welcher zwei zu einander gekehrte gekrönte Turnierhelme sich erheben. Auf der Krone des rechten Helmes steht ein zur Linken schauender einfacher gekrönter schwarzer Adler mit ausgebreiteten Flügeln, von einander gestreckten Krallen und roth ausgeschlagener Zunge. Aus der Krone des linken Helms aber wächst ein geharnischter rechter Mannesarm, dessen Faust einen mit der Spitze nach rechts und unter sich gekehrten bloßen Säbel zum Streiche ausholend am goldenen Griffe hält; hinter demselben erhebt sich ein mit der Sachse nach innen stehender ausgespaltener schwarzer Adlerflug. Die Helmdecken sind rechts schwarz mit Gold, links roth mit Silber unterlegt.