BLKÖ:Kuenburg, Amand Graf von

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 13 (1865), ab Seite: 320. (Quelle)
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II. Hervorragende Sproßen des Grafengeschlechtes der Kuenburg.

1. Amand Graf von K. (geb. 9. Februar 1809), von der Ungersbacher Linie. Der zweitgeborne Sohn des Grafen Sigismund Joseph aus dessen Ehe mit Antonia von Wunderberg. Graf Amand betrat nach beendeten juridisch-politischen Studien die staatsdienstliche Laufbahn und zwar bei der Justiz, und bekleidet zur Zeit die Stelle eines k. k. Oberlandesgerichtsrathes in Prag. Daselbst wurde Graf K., als im Jahre 1861 die Wahlen für den böhmischen Landtag stattgefunden hatten, in denselben, und in diesem zum Mitgliede des Abgeordnetenhauses des österreichischen Reichsrathes gewählt. In diesem nimmt er in den [321] wichtigeren, namentlich legislatorischen Fragen öfter das Wort, stellt als praktischer Rechtsgelehrter entsprechende Amendements und zählt zur Partei der Groß-Oesterreicher. [Stenographische Protokolle des Abgeordnetenhauses des österreichischen Reichsrathes für die erste Session 1861/62, S. 597, 657, 677, 678, 703 (spricht in der Debatte über Lehen-Allodialisirung); S. 862 (über das Ausgleichsverfahren); S. 1144, 1146, 1880, 2041, 2521–2525, 3449–3453 (als Berichterstatter); S. 1369 (über das Gemeindegesetz); S. 2454, 2459 (über den Schutz der persönlichen Freiheit); S. 2691 (Petition der Gemeinde Freystadt); S. 3427, 3434 (spricht über die directen Steuern); S. 3890, 3904 (über das Handelsgesetz); S. 4667 (über das Gebührengesetz). – Stenographische Protokolle u. s. w. für die zweite Session 1863/64, S. 283 (spricht anläßlich der Arretirung des Grafen Dzieduszycki); S. 343 (stellt ein Amendement zum Heimatgesetz); S. 533, 534 (stellt ein Amendement in der Debatte über den Staatsvoranschlag); überdieß wurde er (S. 324 u. 327) in den Ausschuß für das Gebührengesetz und zu dessen Obmann, (S. 508) in jenen wegen Ablösung des Scheldezolles gewählt.] –