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BLKÖ:Luosi, Joseph conte

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Lumpert, Joseph Anton
Band: 16 (1867), ab Seite: 161. (Quelle)
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Luosi, Joseph conte (Rechtsgelehrter, geb. zu Mirandola im Jahre 1755, gest. zu Mailand 1. October 1830). Er studirte an der Universität zu Modena, die sich zu ihrer Zeit eines vortheilhaften Rufes erfreute. Nachdem er die Rechtsstudien beendet, widmete er sich der Advocatur und seine Kenntnisse, sein Fleiß und die Rechtlichkeit seiner Geschäftsführung erwarben ihm bald die allgemeine Achtung und einen ausgezeichneten Ruf. In Folge der durch den Sieg der französischen Waffen bewirkten Veränderung der politischen Verhältnisse der italienischen Staaten, wurde L. Mitglied des Regierungsausschusses in den estensischen Staaten und als Bologna, die Estenser und Ferrara einen politischen Einheitsbund schlossen, Mitglied jenes Vertheidigungsausschusses, der zuerst jene innige Vereinigung anbahnte, welche dann auf den Congressen zu Reggio und zu Modena zu Stande kam. Nach dem Frieden von Campo Formio trat die cisalpinische Republik in’s Leben, der Generalissimus berief L. nach Mailand und übertrug ihm das Ministerium der Justiz, mit welchem später noch jenes der Staatspolizei vereinigt wurde. Ist auch die Verbindung dieser beiden Staatsämter eine widernatürliche und nur in einer Zeit solcher Gährung, wie es eben jene war, denkbar, Luosi verstand es Amt und Würde zu wahren, vollendete in kurzer Zeit die Organisation der Justiz und in so entsprechender Weise, als wäre dieselbe nicht eine eben erst in’s Leben gerufene, sondern vielmehr längst bestandene. Bei dem bald darauf eingetretenen Wechsel der leitenden Persönlichkeiten – es kam nämlich Fouché, nach Fouché Rivaud und nach diesem Scherer– wurde auch Luosi, wie viele Andere, seines Postens verlustig. Nach dem Sturze der cisalpinischen Republik fand L. für einige Zeit Zuflucht in Chambery und versah dort die Stelle eines Directorial-Präsidenten, welche er jedoch, da es ihm nicht gelingen wollte ein einmüthiges Vorgehen mit seinen Collegen zu erzielen, niederlegte, worauf er sich nach Genua begab und von dort später nach Paris. Im Wechsel der politischen Ereignisse hatte Frankreich wieder die Oberhand gewonnen. Nach dem Frieden von Luneville [162] gab der 1801 nach Lyon berufene National-Congreß den Zuständen Italiens eine neue Form und Luosi wurde zum Mitglied der Staatsconsulta erwählt. Bald darauf wurde der erste Consul von Frankreich und Präsident der italienischen Republik zum Kaiser der Franzosen und zum Könige von Italien ausgerufen. Als Napoleon 1805 zur Krönung nach Mailand kam und die Reformen in der Verwaltung durchführte, wurde L. von ihm an die Spitze des Justizwesens berufen und auf diesem Posten war es, auf welchem L. schöpferisch in der Gesetzgebung auftrat und jene Einrichtungen durchführte, deren Geist auch dann noch fortlebte, nachdem wieder andere politische Verhältnisse eingetreten waren. Mit der Einführung eines organischen Reglements der Civil- und Strafjustiz beginnend, veranlaßte er die Uebertragung des Napoleonischen Codex in’s Lateinische und berief zu dieser Arbeit Männer, die ebenso gründliche Kenntnisse in beiden Sprachen besaßen, als tüchtige Rechtsgelehrte waren. Das Gesetzbuch des Strafprozesses wurde völlig neu umgearbeitet und die Principien der Wissenschaft mit jenen des Rechtes in Einklang gebracht. Das Strafgesetzbuch wurde in entsprechender Weise geändert und so hat sich L. durch seine Vorarbeiten zu den Reformen der Strafgesetzgebung des Königreichs Italien ein bleibendes Denkmal selbst gesetzt. Er bereitete den Entwurf zu einem Handelsgesetze vor, berief zu diesem Zwecke die ausgezeichnetesten Fachmänner und nur die Absicht des damaligen Machthabers, so viel wie möglich eine (französische) Einheit in der Gesetzgebung in beiden Staaten zu erzielen, war die Ursache, daß der französische Handelscodex an Stelle des von Luosi entworfenen eingeführt wurde. Ferner führte L. die Organisation des Justizwesens auch in den mit demselben zusammenhängenden Gebieten durch, so gab er eine neue Advocaten- und Notariats-Ordnung, ein neues Statut für die Archive und eine neue Hypotheken-Ordnung. Nicht zufrieden damit, daß auf der Universität die verschiedenen Staats- und Rechtswissenschaften gelehrt wurden, rief er in Mailand drei Specialschulen in’s Leben, und zwar eine des öffentlichen und Handelsrechtes im nächsten Hinblick auf die Verhältnisse des Staates zu fremden Staaten; eine Schule des höheren Civil- und Strafrechtes in nächster Beziehung auf die öffentliche Verwaltung und eine Schule der öffentlichen gerichtlichen Beredsamkeit. So hatte L. auf dem Gebiete der Justiz eine so schöpferische und zugleich das öffentliche Wohl fördernde Thätigkeit entwickelt, daß ihm seine Zeitgenossen und mit Recht den Namen eines „Cocceji Italiens“ beilegten. Nach dem Falle Italiens und bei dem Uebergange der Lombardie in österreichischen Besitz, wurde L. in den Functionen, welche er bis dahin versah, bestätigt und übte dieselben aus, bis an die Stelle der bisherigen neue Verwaltungsnormen traten. Dann zog er sich in’s Privatleben zurück und starb im hohen Alter von 75 Jahren. L. war Großkreuz des Ordens der Ehrenlegion und des Ordens der eisernen Krone und Ehrenmitglied des Institutes der Wissenschaften in Mailand.

Brevi memorio sulla vita e sui fatti di Giuseppe Luosi (Milano 1831, 12°.). – Tipaldo (Emilio de), Biografia degli Italiani illustri nelle scienze, lettere ed arti del secolo XVIII e de’ contemporanei (Venezia 1834, tipografia di Alvisopoli, gr. 8°.) Tomo I, p. 331 [nach dieser biographischen Skizze von Giuseppe M. Bozzoli gestorben 1. October 1830]. – Biblioteca italiana (Milano, 8°.) Tomo LI (1831), p. 135 [163] [nach dieser gestorben 4. October 1830, auch heißt er daselbst Johann (Giovanni), während er in Tipaldo’s „Biografia degli Italiani illustri“ Joseph (Giuseppe) genannt wird]. – Nouvelle Biographie générale ... publiée sous la direction de M. le Dr. Hoefer (Paris 1850 et s., Didot, 8°.) Tome XXXII, p. 259.