BLKÖ:Münch-Bellinghausen, Anton Kasimir Reichsfreiherr von

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
Band: 19 (1868), ab Seite: 418. (Quelle)
[[| bei Wikisource]]
in der Wikipedia
Anton Freiherr von Münch-Bellinghausen in Wikidata
GND-Eintrag: 137861974, SeeAlso
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für Wikipedia 
* {{BLKÖ|Münch-Bellinghausen, Anton Kasimir Reichsfreiherr von|19|418|}}

II. Besonders hervorragende Sproßen des Freiherrn- und Grafengeschlechtes Münch-Bellinghausen.

1. Anton Kasimir Reichsfreiherr von Münch-Bellinghausen (geb. zu Wien 6. Juni 1785, gest. ebenda 14. Juni 1864). Ein Sohn des Freiherrn Franz Joseph [s. d. Folg.] aus dessen Ehe mit Elisabeth Freiin von Penckler und ein Oheim des Dichters Friedrich Halm. Nach beendeten Studien trat er im Jahre 1806 bei dem Kreisamte in Brünn in den Staatsdienst, kam im folgenden Jahre zur vereinigten k. k. Hofkanzlei nach Wien, bei welcher er im Jahre [419] 1811 Hofconcipist wurde. Im Jahre 1814 zum Hofsecretär ernannt, kam er in dieser Eigenschaft zur Central-Organisirungs-Hofcommission, welche für die der französischen Herrschaft wieder entrissenen Provinzen errichtet worden war. Während des Bestandes dieser Hofcommission versah er die Stelle des Präsidialsecretärs bei dem Präsidenten derselben, dem Grafen Lazansky. Nach Auflösung derselben erhielt er die Leitung des Militärdepartements und wurde im Jahre 1826 zum Hofrath befördert. In letztgedachter Stellung bewährte er an der Spitze des für die concentrische Behandlung aller Staats- und Dicasterialbauten durch mehrere Jahre bestandenen Baucomité’s, seine Umsicht und verdienstvolle Thätigkeit, wofür das unter seiner Oberleitung in eigener Regie erbaute Regierungsgebäude in der Herrengasse und das Hauptzollamtsgebäude nächst den Weißgärbern ein sprechendes Zeugniß geben. Im Jahre 1844 wurde er Vice-Präsident der allgemeinen Hofkammer und im Jahre 1848 wirklicher geheimer Rath. Als im genannten Jahre die Hofkammer Finanzministerium wurde, setzte M. als Sectionschef seine Dienstleistung in demselben bis zum Jahre 1856 fort, in welchem er wenige Tage vor Vollendung seines fünfzigsten Dienstjahres in den Ruhestand trat, den er noch acht Jahre genoß. Für seine ausgezeichnete Dienstleistung verlieh ihm seine Majestät der Kaiser im Jahre 1854 das Commandeurkreuz des St. Stephan-Ordens. M. starb wenige Tage nach Eintritt seines achtzigsten Lebensjahres. Freiherr Anton Kasimir war unvermält geblieben. [Wiener Zeitung 1864, Nr. 149, S. 874; Nr. 163, S. 29: „Nekrolog“.] –