BLKÖ:Mercandin, Franz Xaver Graf

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 17 (1867), ab Seite: 380. (Quelle)
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Mercandin, Franz Xaver Graf (Staatsmann, Präsident des obersten Rechnungshofes, geb. zu Prag 17. Februar 1802). Ein Sohn des [381] Grafen Johann [s. d. S. 382, N. 3] widmete sich nach beendeten Studien dem Staatsdienste und begann denselben in der politischen Sphäre. Er wurde Kreishauptmann in Olmütz, und bekleidete diesen Posten im Jahre 1848, als diese Stadt durch die Ereignisse genannten Jahres eine ungeahnte Bedeutung erhielt. In gleicher Eigenschaft kam er dann nach Klattau, wurde darauf Kreispräsident in Prag, von wo er als Landespräsident nach Krakau befördert wurde. Durch Umsicht und staatsmännischen Tact hatte er längst die Aufmerksamkeit der Regierung auf sich gerichtet, und als in Folge des kaiserlichen Patentes vom 5. März 1860 die Einsetzung eines verstärkten Reichsrathes erfolgte, wurde auch M. in denselben berufen. In demselben erklärte er sich, als die Constitutionsfrage des Großstaates den Gegenstand der Debatte bildete, vollständig mit dem Majoritätsvotum einverstanden, von welchem abzugehen ihn die von anderer Seite dagegen erhobenen Bedenken nicht vermochten. „Eben in der Erklärung der ungarischen Mitglieder des Reichsrathes, welche demselben über die Tragweite ihrer so oft verkannten, und mitunter im In- und Auslands verdächtigten und angefeindeten sogenannten ungarischen Bestrebungen die beruhigendsten Aufschlüsse gegeben, finde er die Anhaltspuncte zur Begründung seiner Ansicht. Diese aber werde noch bestärkt durch die Wahrnehmung, daß das Princip der Reichseinheit und Alles das, was damit in Verbindung steht, in dem Minoritätsvotum seinen vollen Ausdruck erhalten habe; ferner in der Betrachtung, daß es sich jetzt (1860) wesentlich darum handle, bei den bestehenden so schwierigen Zeitverhältnissen das Vertrauen der Völker Oesterreichs zu wecken, zu beleben und zu erhalten, während durch ängstliches und kleinliches Abwägen wohlbegründeter historischer Rechte und Ansprüche der verschiedenen einzelnen Länder das Ziel der gemeinsamen Bestrebungen des Reichsrathes sich nicht erreichen lasse.“ Mit 21. März 1861 erfolgte die Berufung des Grafen, der schon seit 1854 die geheime Rathswürde erhalten hatte, in den Staatsrath, aus demselben wurde er im Jahre 1862, unter gleichzeitiger Verleihung des Ordens der eisernen Krone 1. Classe, Präsident der obersten Rechnungs-Controlsbehörde. und bei der mit derselben vorgenommenen Umwandlung in einen obersten Rechnungshof, im Jahre 1866 Präsident desselben. Diese Stelle bekleidet der Graf zur Stunde, auch wurde er mit Allerh. Handschreiben vom 5. Mai 1867 zum Mitglieds des Herrenhauses des Reichsrathes auf Lebensdauer ernannt.

Verhandlungen des österreichischen[WS 1] verstärkten Reichsrathes 1860. Nach den stenographischen Berichten (Wien 1860, Friedr. Manz, kl. 8°.) Bd. II, S. 216 u. 390. – Hahn (Sigmund), Reichsraths-Almanach für die Session 1867 (Prag 1867, H. Carl J. Satow, 8°.) S. 64.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: östereichischen.