BLKÖ:Neumann, Philipp Freiherr von
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 20 (1869), ab Seite: 291. (Quelle) | |||
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Maximilian’s Ritter von N. Bruder
13. Philipp Freiherr von Neumann (Staatsmann, geb. zu Wien um das Jahr 1778) trat nach beendeten Studien in den Staatsdienst, zuerst bei der Finanz-Hofkammer, aber schon nach zwei Jahren zur Diplomatie über. Er war Botschaftssecretär, dann Botschaftsrath in London und wurde öftere Male als Geschäftsträger verwendet. Mit besonderer Umsicht verwendete er sich in den Jahren 1814 und 1815 bei Remittirung der Subsidien nach Oesterreich, wobei er durch Festsetzung des Curses von Seite der englischen Regierung sehr vortheilhafte Bedingnisse für Oesterreich erwirkte. Jahre 1824 nahm er Theil an den Verhandlungen zwischen Portugal und Brasilien, die den Grund zu der später erfolgten Aussöhnung zwischen König Don Juan VI. und seinem Sohne Don Pedro, Kaiser von Brasilien, legten. Im Jahre 1826 ging N. mit einer speciellen Mission nach Brasilien, die den Erfolg hatte, daß die Zweifel, welche man über die Rechtmäßigkeit des Titels des Infanten Don Miguel zur Regentschaft von Portugal erheben wollte, gehoben wurden, und im October folgenden Jahres wohnte er in Wien den Verhandlungen über diesen Gegenstand bei. Endlich im December 1829 hatte er wesentlichen Antheil an dem vortheilhaften, zwischen Oesterreich und England abgeschlossenen Handelsvertrage. In Anerkennung seiner Verdienste erhielt N. das Commandeurkreuz des Leopold-Ordens und wurde statutengemäß im Jahre 1830 in den erbländischen Freiherrnstand erhoben. [Freiherrnstands-Diplom vom 31. August 1830. – Wappen. Im blauen Schilde ein angerundeter silberner Spikel, in welchem eine grüne Lilie schwebt und der oben zu beiden Seiten von je einer silbernen Mondsichel begleitet ist. Auf dem Schilde ruht die Freiherrnkrone, auf welcher sich ein in’s Visir gestellter gekrönter Turnierhelm erhebt. Auf der Krone des Helms ruht zwischen einem offenen blauen, auf beiden Seiten mit der silbernen Mondsichel belegten Adlerfluge ein geharnischter Arm, dessen Hand ein entblößtes Schwert an goldenem Griffe zum Streiche schwingt. Die Helmdecken sind beiderseits blau, mit Silber belegt. Die Schildhalter zu beiden Seiten sind blaue Greife mit rothausgeschlagenen Zungen, deren vordere Flügel gleichfalls mit der silbernen Mondsichel belegt sind. Devise. Auf einem unter dem Wappen sich schlängelnden Bande in lateinischer Schrift: „Facta non verba“.] –