BLKÖ:Orlikowski, Felix
Erscheinungsbild
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
---|---|---|---|
korrigiert | |||
<<<Vorheriger
Orlay, Johann von |
Nächster>>>
Orłowski, Lucas | ||
Band: 21 (1870), ab Seite: 101. (Quelle) | |||
[[| bei Wikisource]] | |||
in der Wikipedia | |||
Felix Orlikowski in Wikidata | |||
GND-Eintrag: [1], SeeAlso | |||
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
| |||
|
Gregor XVI..“ in Lebensgröße, im erzbischöflichen Palaste zu Lemberg; – „Christus übergibt dem h. Petrus die Schlüssel“, für das Seminar zu Tarnow; – „Die Heiligen Cyrillus und Methodius“, für die Stadt Suczawa. O. mit seinen Arbeiten bietet recht das Beispiel, wie ein Talent, von dem man allen Anzeichen zufolge Entsprechendes [102] erwarten durfte, ohne gehörige Anleitung und ohne tüchtige Schule zuletzt verkümmert und endlich ganz zu Grunde geht.
Orlikowski, Felix (Maler, geb. zu Lemberg im Jahre 1806, gest. ebenda im Jänner 1840). Da er in jungen Jahren Talent für die Malerei zeigte, schickten ihn die Eltern, damit er sich zu einem tüchtigen Künstler ausbilde, nach Rom. Dort aber sich selbst überlassen, ohne gehörige Anleitung, mehr den Genüssen als den Studien lebend, hatte er mehrere Jahre zugebracht, ohne jedoch jene Fortschritte gemacht zu haben, die man von einer Künstlerreise nach Rom immer zu erwarten pflegt. Dann kehrte er in seine Vaterstadt mit mehreren Bildnissen und anderen Gemälden, aber auch mit gebrochener Gesundheit zurück. An Bestellungen fehlte es ihm nicht, aber sein mit jedem Tage zunehmendes Brustleiden gestattete ihm nicht, viel zu arbeiten. Von seinen Bildern sind bekannt: „Papst- Rozmaitości, d. i. Miscellen (Lemberger poln. Unterhaltungsblatt, 4°.) 1833, Nr. 45. – Kuryer Warszawski 1840, Nr. 23. – Rastawiecki (Edward), Słownik malarzów polskich tudzież obcych w Połsce osiadłych lub csasowo w niéj przebywających, d. i. Lexikon der polnischen Maler, wie auch der fremden, die sich in Polen bleibend niedergelassen, oder aber nur einige Zeit aufgehalten haben (Warschau 1850, Orgelbrand, Lex. 8°.) Bd. II, S. 74.