BLKÖ:Passy, Johann Nepomuk

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 21 (1870), ab Seite: 332. (Quelle)
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2. Anton’s zweiter Bruder Johann Nepomuk Passy (geb. in den Achtziger-Jahren des vorigen Jahrhunderts) war Bürger von Wien, Mitglied des äußeren Stadtrathes, Director der Kranken- und Pensions-Institute für Handlungs-Commis, um welche sich sein Vater |Johann Georg vielfache Verdienste erworben, Buchhändler und Ehrenbürger von St. Pölten. Auch in Johann Nep. steckte jener poetische Zug, der aus seinen beiden Brüdern so mächtig hervorbrach, aber die Praxis des nüchternen Geschäftslebens ließ ihn nicht vorwalten. Nachdem er das Werkchen: „Odeon, häuslichen und öffentlichen declamatorischen Unterhaltungen gewidmet“ (Wien 1819, Wallishausser, 16°.) herausgegeben, ließ er die Schriftstellerei sein und wurde ein solider Geschäftsmann. Nur zweimal noch ergriff er die Feder, um zwei dankenswerthe Arbeiten zu veröffentlichen, nämlich den „Nekrolog des hochwürdigen Herrn P. Anton Passy, Priester aus der Versammlung des heiligen Erlösers ...“ (Wien 1847, Peter Rohrmann, mit Bildniß Anton Passy’s, gr. 8°.) und „Dreiunddreißig Predigten, vorgetragen in der Capelle des Kranken-Institutes für Handlungs-Commis in Wien, bei Gelegenheit des jährlich abgehaltenen Patronatsfestes dieses Institutes. Ferner zwei Predigten, gehalten bei der Feier des 100jährigen Jubiläums am 3. und 10. August 1845, nebst einer Geschichte der Entstehung und Ausbreitung dieses im Jahre 1745 errichteten Kranken-Institutes, aus dem Protokolle gezogen vom derzeitigen Director J. N. Passy“ (Wien 1845, Rohrmann, Lex. 8°.). Ein Sohn dieses Johann Nep., der gleichfalls des Vaters Namen Johann Nepomuk trug, zeichnete sich durch entschiedene hochpoetische Begabung aus; Zeugniß dafür gibt die schwungvolle Canzone: „Die drei Kronen“, welche sein Vater auf S. 10 im Nekrolog von Anton Passy mittheilt. Aber dieses hervorragende poetische Talent war eine frühe Beute des Todes; er starb im schönsten Jünglingsalter ein Jahr vor seinem Oheim Anton, im Jahre 1846. –