BLKÖ:Pflügl, Joseph (Vater)

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 22 (1870), ab Seite: 202. (Quelle)
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Des Obigen Vater, der Hof- und Gerichtsadvocat und ehemalige Land- und Bannrichter von Linz, auch Joseph Pflügl (geb. zu Steyr 28. August 1755, gest. zu Linz den 6./7. December 1845), war der Sohn eines armen Taglöhners. Zu Steyr besuchte er das Jesuiten-Gymnasium, später zu Linz, kam im Jahre 1776 auf die Hochschule nach Wien, wo er 1780 die juridische Doctorwürde erlangte und Ende dess. J. zu Linz Advocat wurde. Im Jahre 1782 erhielt er die Stelle eines Land- und Bannrichters, die er durch 39 Jahre versah, bis nämlich im Jahre 1821 bei Errichtung des Stadt- und Landrechtes in Linz diesem die Cameraljustizverwaltung des Landgerichtes Donauthal zugewiesen wurde. Für seine 39jährige Verwaltung der Bannrichterstelle wurde P. mit dem Titel eines k. k. Rathes ausgezeichnet. Als Rechtsanwalt genoß P. ob seiner Rechtlichkeit und Geschicklichkeit einen ausgezeichneten Ruf. Zur Zeit der feindlichen Occupation im Jahre 1809 wurde ihm von der k. k. Aerarial-Fabriksdirection eine bedeutende Summe in Obligationen, Wechseln und öffentlichen Creditpapieren anvertraut, er verwahrte sie treu, obwohl die Anzeige und Auslieferung alles Aerarialvermögens bei Todesstrafe anbefohlen wurde, und gab sie erst nach hergestelltem Frieden wieder zurück. In jener bedrängten Zeit übernahm er auch die Leitung des Armenwesens in Linz. Für seine vielen Verdienste wurde P. mit Allerh. Entschließung vom 12. August 1818 in den erbländischen Adelstand mit dem Ehrenworte „Edler von“ [203] erhoben. Von seiner zahlreichen Familie aus seiner Ehe mit Magdalena Poschinger aus Neumarkt in Salzburg (gest. 1837) nahmen alle seine Söhne hohe Aemter im Staatsdienste ein, und an seinem Sarge trauerten 8 Kinder, 23 Enkel und 6 Urenkel. In Kneschke’s „Neuem allgem. deutschen Adels-Lexikon“ erscheint Pflügl, Bd. VI, S. 137, irrig als Edler v. Pfügl angeführt. [Neuer Nekrolog der Deutschen (Weimar, Bernh. Friedr. Voigt, 8°.) XXIII. Jahrgang (1845), 2. Theil, S. 931, Nr. 266.] –