BLKÖ:Radetzky, die Familie

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
fertig
<<<Vorheriger
Radetzky, Joseph Graf
Band: 24 (1872), ab Seite: 193. (Quelle)
[[| bei Wikisource]]
in der Wikipedia
Radetzky in Wikidata
GND-Eintrag: {{{GND}}}, SeeAlso
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Linkvorlage für Wikipedia 
* {{BLKÖ|Radetzky, die Familie|24|193|}}

IX. Zur Genealogie der gräflichen Familie Radetzky. Es hat nicht an Versuchen gefehlt, eine andere böhmische und auch polnische Familie des Namens Hradecky in jene der Radetzky’s einzubeziehen, aber schon das jeder dieser Familien zukommende Wappen weist auf die gänzliche Verschiedenheit und Selbstständigkeit jeder derselben hin. Denn wie die Radetzky’s die Schaufel in ihren Wappen seit 1393 führen, so besteht das Wappen der Hradetzky aus einem schwarzen, linkssehenden, einen Ring im Schnabel haltenden Raben auf einem Balken in goldenem Felde. Die Radeczky sind ein altes böhmisches Adelsgeschlecht, über welches der böhmische Geschichtsforscher Palacký archivalische Forschungen anstellte, die in der „Bohemia“ 1849, Nr. 220, mitgetheilt werden. Die urkundlich festgestellte Ahnenreihe läßt sich in ununterbrochener Folge bis zu Anbeginn des 16. Jahrhunderts zurückführen. Jedoch früher schon erscheinen mehrere Träger dieses Namens, so haben 1350 bis 1416 vier Brüder dieses Namens: Adalbert, Przemysl, Stibor und Wenzel, gelebt, und von ersterem der genannten ist auch die Descendenz nachweisbar. Der andere, Přemysl, war Rector der St. Dyonisiuskirche zu Chomutitz und starb im Jahre 1398. Der dritte, Wenzel, war Domherr und Custos an der Prager Hauptkirche. Ueber den vierten, Stibor, fehlen nähere Nachrichten, wie auch über Adalbert’s beide Söhne: Johann und Stibor. Aus den Titularbüchern des 16. Jahrhunderts, zwischen 1534–1589, lernen wir noch mehrere Radetzky kennen, aber erst Adam Heinrich, der um 1530 lebte, kann mit Sicherheit als Stammvater der noch heute blühenden Familie aufgestellt werden. Von Adam Heinrich geht die Stammreihe in ununterbrochener Folge bis auf die Gegenwart. Seine beiden Ur-Urenkel Christoph Ferdinand und Peter Euseb I. haben zwei Linien gebildet, von denen jedoch die des Ersteren schon mit seinen Enkelkindern [194] um 1730 erlosch, während der letztere das Geschlecht fortpflanzte und dessen Urenkel der große Marschall ist, der um sein Wappen die größten Auszeichnungen schlang, die dem Staatsmanne und Feldherrn zu Theil werden können, das goldene Vließ und das Großkreuz des Maria Theresien-Ordens. Was die Standes-Erhebungen der Familie betrifft, so erlangte Johann Georg R. mit Diplom ddo. Wien 20. November 1684 den Freiherrn- und des Marschalls Großvater Wenzel Leopold Johann ddo. Wien 27. September 1764 den Grafenstand. Was die einzelnen Familienglieder betrifft, so haben sie meistens durch den Ruhm der Waffen geglänzt, und der Marschall fügte den großartigen Erfolgen des Feldherrn auch den Tact und scharfen Geistesblick des Staatsmannes hinzu. [Miltner (Heinrich Otokar), Beschreibung der bisher bekannten böhmischen Privatmünzen und Medaillen. Herausgegeben von dem Vereine für Numismatik zu Prag (Prag, J. Neumann, 1862 u. f., 4°.) S. 445 bis 454. – Illustrirte Chronik von Böhmen. Ein geschichtliches Nationalwerk ... herausgegeben von einem Vereine vaterländischer Gelehrten und Künstler (Prag 1852, 8°.) Bd. I. – Kneschke (Ernst Heinr. Dr.), Deutsche Grafen-Häuser der Gegenwart (Leipzig 1854, T. O. Weigel, 8°.) Bd. II, S. 249, mit Abbildung des Wappens. – Gothaisches genealogisches Taschenbuch der gräflichen Häuser (Gotha, J. Perthes. 32°.) 37. Jahrg. (1864), S. 664. – Historisch-heraldisches Handbuch zum genealogischen Taschenbuche der gräflichen Häuser (Gotha 1855, J. Perthes, 32°.) S. 739. – Großes vollständiges (sogenanntes Zedler’sches) Universal-Lexikon (Halle und Leipzig, Johann Heinrich Zedler, kl. Fol.) Bd. XXX, Sp. 542. – Ueberdieß enthalten die bereits früher S. 183 u. f. angeführten biographischen Werke über den Marschall auch mehr oder minder ausführliche Nachweisungen über die Familie, welche aber nicht immer verläßlich sind.]