BLKÖ:Rogendorf, Georg Ehrenreich (II.) von

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 26 (1874), ab Seite: 269. (Quelle)
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4. Georg Ehrenreich (II.) von R. (geb. 1596, gest. 1653). Ein Sohn Caspar’s von R. aus dessen Ehe mit Margaretha von Starhemberg, war wie sein Vater Caspar und Großvater Georg Ehrenreich (I.) Protestant und mußte, nachdem er mit den 31 anderen niederösterreichischen Edlen dem Bunde mit dem protestantischen Böhmen beigetreten war, 1620 nach der Lausitz auswandern, wurde als Rebell erklärt, verlor das österreichische Erbland-Hofmeisteramt, das seiner Familie im Jahre 1539 war verliehen worden und nun an die gefürstete Familie Trautsohn überging und durch [270] Confiscation alle seine und die Güter seiner Frau. Georg Ehrenreich lebte nun in der Lausitz, dann in Hamburg, Bremen, Stettin, wurde chursächsischer Kammerherr und Geheimrath, und nachdem im Jahre 1628 die Acht aufgehoben worden, ging er nach dem westphälischen Frieden 1650 als Gesandter an den kaiserlichen Hof nach Wien, wo er im Jahre 1653 starb. Er war mit Johanna Drnowska von Drnowitz, aus einem der älteren mährischen Adelsgeschlechter, welche ihm die Herrschaft Kamnitz zubrachte, vermält. Aus dieser Ehe entsprangen neun, nach Anderen zehn Kinder, von denen zwei Söhne, Johann Karl und Johann Christian das Geschlecht fortpflanzten. Die Nachkommenschaft des Ersteren erlosch mit seinen beiden Töchtern, während jene Johann Christian’s, der, nebenbei gesagt, zum Katholicismus zurückkehrte [s. d. Folg.], noch zur Stunde blüht. –