BLKÖ:Romaszkan, Nikolaus Freiherr

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 26 (1874), ab Seite: 326. (Quelle)
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Romaszkan, Nikolaus Freiherr (Mitglied des Herrenhauses des österreichischen Reichsrathes, geb. zu Ispas in der Bukowina 7. März 1811). Gehört einer [327] ungemein reichen armenischen Familie in Galizien an, welche unter den armenischen Glaubensgenossen großes Ansehen genießt. Leider sind die über dieselben vorhandenen Nachrichten sehr spärlich, und selbst Barącz, dieser fleißige Biograph seines (des armenischen) Volksstammes, weiß von der Familie Romaszkan nichts zu berichten, als daß sie als moldauischer Adel in die polnischen Adelsbücher in Lemberg am 8. Juli 1780 und in Czernowice am 25. Juli 1792 eingetragen wurde. Nikolaus R. ist der Sohn des Gregor Ritter von Romaszkan aus dessen Ehe mit Anna Freiin von Kapri. Nikolaus erhielt an der Theresianischen Ritter-Akademie in Wien seine wissenschaftliche Ausbildung und trat im Jahre 1833 als Conceptspraktikant bei dem galizischen Gubernium in den kaiserlichen Staatsdienst, wurde, wie es im Vormärz bei adeligen Staatsbeamten oft vorkam, zum überzähligen Kreiscommissär ernannt und bei dem Kreisamte in Lemberg verwendet. Im Jahre 1839 trat er aber aus Familienrücksichten aus dem Staatsdienste, sich ausschließlich der Verwaltung seiner Güter widmend. Im Jahre 1857 erfolgte seine Erhebung in den österreichischen Freiherrnstand, theils in Würdigung seiner während der sich stets erneuernden Erhebungen der Polen, vornehmlich in den Jahren 1846 und 1848 bewiesenen, unwandelbaren, patriotischen, zur kaiserlichen Regierung stehenden Haltung, theils in Anerkennung mannigfacher, größerer Geldspenden, die er für die Gründung des Kolomaer Kreis-Invalidenfondes, für die Erzherzog Karl Ludwig-Stiftung in demselben Kreise, für die Votivkirche in Wien und für andere wohlthätige Zwecke geleistet hat. Am 18. April 1861 berief ihn Se. Majestät als lebenslängliches Mitglied in das Herrenhaus des österreichischen Reichsrathes, in welchem er zu wiederholten Malen in Commissionen gewählt worden und auch als Redner aufgetreten ist. In der Session des Jahres 1865 sprach er mit großer Sachkenntniß für die Branntweinbesteuerung. [Leider hat sich in keinem der beiden Häuser bisher ein Mitglied gefunden, das für eine möglichst hohe Steuer dieses das Volk, vornehmlich das galizische, vergiftenden und so jede National-Wohlfahrt im Keime erstickenden Gebräu’s ein gewichtiges Wort sprechen und auf ein Mittel sinnen würde, den daraus für den Staat sich ergebenden Steuerabgang zu decken.] Freiherr Nikolaus ist auch mit dem Orden der eisernen Krone 3. Classe ausgezeichnet. Er ist mit der leiblichen Schwester der Frau Gräfin Brandhof vermält. – Ein zweiter dieses Namens, Peter von Romaszkan, allem Anscheine nach ein Bruder des Nikolaus, wurde im folgenden Jahre (1858) baronisirt. Sein Hauptverdienst besteht in der von ihm freiwillig übernommenen Curatell des mit einer Mädchen-Erziehungsanstalt verbundenen Benedictiner-Nonnenklosters in Lemberg, das ungeachtet reicher Dotation durch schlechte Wirthschaft völlig verschuldet, selbst in dem eigentlich unantastbaren Stammvermögen bereits stark geschädigt, durch seine Intervention, unentgeltliche Hilfeleistung und jahrelange, mühevolle Verwaltung und strengste Controle von allen Schulden befreit und wieder auf den blühenden Stand zurückgebracht wurde, dessen es sich vor seinem Verfalle zu erfreuen hatte. – Wie oben schon angedeutet worden ist, gehört die Familie Romaszkan zu den reichstbegüterten in Galizien, sie besitzt die Herrschaften und Güter Laszki, Nagorzany [328] im Lemberger, Ostapie im Tarnopoler und Uhersko im Stryjer, Koszylowce im Czortkower, Brechowce im Stanislawower, Horodenko, Popielinki, Simankowce, Tyskowce im Kolomaer Kreise, ferner Dolhopole, Ispas, Kimpolung in Ruthenien und Putila in der Bukowina. Sie sind um Hebung der Landwirthschaft in Galizien hochverdient, und ein Jacob Baron Romaszkan wurde erst im November 1872 als einer der intelligentesten und tüchtigsten Landwirthe Galiziens zum Mitgliede des in dem letzten Monate zu Wien tagenden österreichischen Agrarcongresses berufen. Ferner rühmt man der Familie Romaszkan in Galizien nach, daß sie die Armuth reichlich mit ihren Mitteln unterstütze, für die Erziehung und Pflege verlassener Waisen sorge, den Aufbau alter, der Restauration bedürftiger Kirchen fördere, und überhaupt, wo es gilt, zu helfen und Wohlthaten zu spenden, geräuschlos in ergiebigster Weise Hilfe leiste und der Armuth aus Noth und Elend helfe.

Freiherrnstands-Diplom ddo. 18. März 1857 für Nikolaus von Romaszkan. – Freiherrnstands-Diplom ddo. 3. Jänner 1858 für Peter von Romaszkan. – Hahn (Sigmund), Reichsraths-Almanach für die Session 1867 (Prag, 8°.) S. 71. – Barącz (Sadok Xiądz Dominikan), Źywoty sławnych Ormian w Polsce, d. i. Biographien denkwürdiger Armenier in Polen (Lemberg 1856, Ossoliński’sche Druckerei, 8°.) S. 281. – Wappen. Im silbernen Schilde wachsen aus einem am Fußrande sich erhebenden grünen Hügel fünf rothe Rosen auf den Enden ebenso vieler beblätterter Stengel. Auf dem Schilde ruht die Freiherrnkrone, auf welcher sich ein gekrönter Turnierhelm erhebt, aus dessen Krone ein dem im Schilde ähnlicher Rosenstock mit drei Blumen hervorwächst. Die Helmdecken sind roth, mit Silber unterlegt. Schildhalter: Zwei einwärts sehende goldene Löwen mit ausgeschlagenen rothen Zungen, auf einer unter dem Schilde sich verbreitenden goldenen Arabeske stehend. Um die Arabeske schlingt sich unter dem Schilde ein rothes flatterndes Band, auf dem in silbernen Lapidarbuchstaben die Devise: „Deo auxiliante“ zu lesen ist.