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BLKÖ:Ružicka, Rudolph

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Ryba, Jacob Johann
Band: 27 (1874), ab Seite: 322. (Quelle)
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7. Rudolph Ružicka ist der Name eines tapferen Hauptmannes der 2. Companie des Infanterie-Regiments Kronprinz von Sachsen Nr. 11, der im glorreichen Feldzuge unserer Südarmee im Jahre 1866 am 25. Juni im Gefechte bei Caffaro die rühmliche Bravour entwickelt hat. Nachdem er schon die längste Zeit im heftigsten Kugelregen Stand gehalten und den Feind über die Grenze zurückgetrieben, welche zu überschreiten dem Hauptmann R. untersagt war, da es ausdrücklich verboten war, über die Grenze offensiv vorzugehen, sah er sich mit einem Male 18 Rothhemdlern gegenüber, die, bisher durch eine Mauer gedeckt, nachdem die Ihrigen längst über die Grenze gejagt worden, zurückgeblieben waren und nun auf den Hauptmann Ružicka anstürmten, der nur den Hornisten Franz Lusk an seiner Seite hatte. R. hielt gegen die Angreifer auf das Heldenmüthigste Stand, bereits blutete er aus 13 Wunden (2 in der Brust, 2 im Unterleib, 4 im linken Arm, 5 auf den Schultern) – da spaltet ihm ein Säbelhieb den Tschako entzwei, legt die Hirnschale bloß und betäubt stürzt der Hauptmann R. zu Boden. Jetzt noch stieß ihm ein Rothhemdler das Bajonnet mit solcher Gewalt in den Rücken, daß die Spitze abbrach und stecken blieb. R. galt für todt, wurde aber später, da noch Leben in ihm war, vom Schlachtfelde aufgelesen und zur Pflege nach Brescia überbracht. Der Feind selbst bezeugte R. seine Achtung und in der Mailänder Zeitung wird des heldenmüthigen Widerstandes des „Urso tedesco“ gedacht. Garibaldi ließ dem „deutschen Bären“ durch seinen eigenen Adjutanten die bei der Plünderung bei ihm vorgefundenen ärarischen Gelder zurückstellen. R. wurde wir dem Verdienstkreuze mit der Krone ausgezeichnet. Ausführlichen Bericht über R.’s Waffenthat gibt nachbenannte Quelle. [Lorbeeren und Cypressen von 1866 (Südarmee). Dem Heere und Volke Oesterreichs gewidmete Blätter der Erinnerung an schöne Waffenthaten (Wien 1866, Aug. Prandel, kl. 8°.) S. 60.]