BLKÖ:Salvotti von Eichenkraft und Bindeburg, Anton Freiherr

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 28 (1874), ab Seite: 159. (Quelle)
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Salvotti von Eichenkraft und Bindeburg, Anton Freiherr (Rechtsgelehrter, geb. zu Mori in Südtirol 10. December 1789, gest. zu Trient 17. August 1866). Nach beendeten philosophischen und rechtswissenschaftlichen Studien betrat S., der auch die juridische Doctorwürde erlangt, im judiciellen Gebiete den Staatsdienst und bekleidete in demselben folgeweise die Stellen als Rath des Provinzial-Tribunals zu Trient, Assessor des Appellations- und Criminal-Obergerichtes zu Venedig und Rath des Appellationsgerichtes zu Mailand. In beiden letzteren Eigenschaften hat er insbesondere [160] bei Gelegenheit der zu Venedig durchgeführten Untersuchungen und als Director der im Jahre 1821 zu Mailand über die Carbonari aufgestellten Special-Commission eine solche unerschütterliche, ja rücksichtslose Treue bei Durchführung dieser politischen Processe, unbeirrt durch die öffentliche Meinung, die nicht immer auf seiner Seite stand, an den Tag gelegt, daß er die Aufmerksamkeit des vormärzlichen Regimes auf sich zog und mit Diplom vom 15. Jänner 1842 mit dem Ritterkreuze des Leopold-Ordens ausgezeichnet wurde, welchem statutengemäß im Jahre 1846 die Erhebung in den erbländischen Ritterstand mit dem Prädicate von Eichenkraft folgte. In der Zwischenzeit war er 1847 zum Vice-Präsidenten des Tiroler Appellations- und Criminal-Obergerichtes in Innsbruck, im Jahre 1850 zum Präsidenten des Appellhofes in Trient ernannt worden. Später erhielt Ritter von S. die geheime Rathswürde und erfolgte mit Allerh. Entschließung vom 13. April 1851 seine Ernennung zum Staats-, dann zum Reichsrathe, in welcher Eigenschaft er an den Verhandlungen des verstärkten Reichsrathes im Jahre 1860 theilnahm und bei den Berathungen über die Grundbuchs-Ordnung, über die Subventionirung der einzelnen Kronländer und über die Reformen im Justizwesen das Wort ergriff. Merkwürdiger Weise stimmte er in der denkwürdigen Debatte über die spätere Gestaltung des Kaiserthums mit der ungarisch-separatistischen Majorität [vergleiche zum Verständnisse dieser Frage die Biographien[WS 1] von Hein, Bd. VIII, S. 215, und Maager, Bd. XVI, S. 185], und bezeichnend für seine Stellung im Leben sind die Worte, mit denen er in der letzten Sitzung dieses Reichsrathes, am 27. September 1860, seine Rede, mit welcher er für den Majoritätsantrag stimmte, schloß. „Es sind“, rief er, „47 Jahre, daß ich mich in der amtlichen Laufbahn befinde. Was ich in der Sache der Ordnung geleistet habe, steht nicht allein in meinem Bewußtsein; die Geschichte spricht davon. Jene Kraft, jene bestimmte Thätigkeit, mit welcher ich in meiner Jugend mich gegen die revolutionäre Partei erklärte, hat mir den Haß derselben zugezogen, welcher mich während meiner ganzen Laufbahn begleitet, und in diesem höchst feierlichen Momente muß ich sagen, ein nach dem Majoritätsgutachten organisirtes Oesterreich wird auch den bevorstehenden Kampf glücklich bestehen.“ Früher bereits war Salvotti mit Allerh. Handschreiben vom 2. März 1854 zum Commandeur des Leopold-Ordens ernannt und in Folge dessen in den Freiherrnstand des österreichischen Kaiserstaates mit dem Prädicate von Bindeburg – in eigenthümlicher Analogie zu seinem separatistischen Votum in der Gestaltungsfrage Oesterreichs – erhoben worden, so daß fortan sein voller Name Freiherr Salvotti von Eichenkraft und Bindeburg lautet. Dieser Lebensabriß dürfte am geeignetesten mit Saldvotti’s Charakteristik geschlossen werden, welche Ritter von Hoffinger in seiner leider nicht mehr fortgesetzten „Oesterreichischen Ehrenhalle“ mit sicherer Hand entwirft. „Erwähnenswerth ist“, schreibt Ritter von Hoffinger, „Anton Freiherr von Salvotti, als einer der ersten Schüler Savigny’s, mit dem er lebenslang im Verkehre blieb, obwohl ihn seine Nationalen wegen der Führung der Carbonari-Processe, ein Großtheil der österreichischen Juristen wegen seiner Geringschätzung hierländiger Art gelehrter Rechtsbehandlung [161] und die öffentliche Meinung wegen seiner Betheiligung am Concordatsabschlusse verurtheilte. Aber wenn das erste in seinen Amtspflichten gelegen, das dritte mit seiner Auffassung der im Principe doch unanfechtbaren Freiheit der Kirche zusammenhing, darf man auch nicht übersehen, daß Salvotti, indem er die historische Schule in die österreichische Rechtswissenschaft einführte, diese mit einem kräftigen Ferment versetzt hat, das ihr umsomehr zu Gute kam, als sie letztlich unter der Sucht, über jedes neue Gesetz sofort breite Commentare zu schreiben, empfindlich gelitten hat. Ueberhaupt ist der Einfluß nicht zu unterschätzen, den dieser geniale Mann auf seine Umgebung ausübte. Stundenlang, bis in die tiefe Nacht, pflegte er in seinem Salon, den die tüchtigsten Juristen gern besuchten, die schwierigsten Probleme mit unglaublichem Scharfsinne zu behandeln, und noch lange nach Mitternacht war sein seiner Geist so frisch und gewandt, wie, als er zu reden begonnen hatte. Auch erwies er für seine Person sich stets als treuer Diener seines Kaisers und als Anhänger der groß-österreichischen (?) Idee. Doch kann nicht verschwiegen werden, daß er fast nirgends vertrauensvollen Sympathien begegnete“. – Freiherr von Salvotti war mit Anna Fratnik, als Frau Salvotti-Fratnik in der Kunstwelt bekannt, vermält. Sie hatte sich in Rom nach Raphael und anderen Werken aus seiner Schule gebildet und mythologische Scenen, Darstellungen aus der Bibel, Legenden, vornehmlich aber Madonnen und diese mit einer Zartheit ohne Gleichen gemalt. Ihre Bilder erregten vor Kunstfreunden, die ihr Atelier in Rom besuchten, allgemein Bewunderung sowohl durch das Seelenvolle im Ausdrucke, wie durch Zeichnung, Anordnung und Harmonie in der Färbung. Eine von ihr im Jahre 1826 gemalte „Madonna mit dem Kinde“, welche später in die Sammlung des Cardinals Zurla überging, hatte ihren Ruf als Künstlerin gegründet; in der Jahres-Ausstellung 1834 bei St. Anna in Wien war eine von ihr gemalte „Susanna im Bade“ zu sehen. Im Jahre 1832 wurde sie von der Akademie in St. Luca zum Mitgliede ernannt. Der Freiherr, ihr Gemal, hing mit unauslöschlicher Verehrung an seiner Gattin, die viele Jahre vor ihm starb, und ein Zug aus seinem Leben ist sehr bezeichnend. Der Geschichtsforscher Beda Weber, den Herr von Salvotti noch aus Tirol kannte, besuchte eines Tages S. in Wien, der ihm im Laufe des Gespräches erzählte, mit welcher Verehrung er noch an seiner hingeschiedenen Gattin hänge. „Sehen Sie, die Selige ist immer bei mir“, rief S. und führte den Geistlichen – denn Beda Weber war Priester – in den Alkoven, zog den Schleier von einem über dem Bette hängenden Bilde, welches eine Frau in Lebensgröße und im Costume der Helene Forman von Rubens zeigte. Der ganze Vorgang wäre von geringerem Belange, wenn nicht der Freiherr S. zu den Hauptfactoren des österreichischen Concordates zählte und an des würdigen Priesters Stelle ein dem Freiherrn befreundeter Lebemann gewesen wäre! – Aus der Ehe mit Anna Fratnik entsprang ein Sohn, dessen Geschick zu Stellung und Tendenzen seines Vaters im merkwürdigen Gegensatze steht. Es ist oben berichtet worden, daß Salvotti der Vater in unerbittlicher Strenge die Untersuchung gegen die Carbonari im Jahre 1821 geleitet hat. Die Carbonari hatten beschlossen, an dem Vater die raffinirteste [162] Rache zu nehmen. Sie zogen den Sohn in ihre Schlingen und dieser compromittirte sich in der Förderung der Revolution derart, daß er verhaftet, in Untersuchung gezogen und zum Tode durch den Strang verurtheilt wurde. Die Gnade des Kaisers änderte das Urtheil in 12jährigen schweren Kerker. Anläßlich eines kaiserlichen Amnestieactes wurde die Haft auf 6 Jahre und dann später durch kaiserliche Gnade noch mehr herabgesetzt. Als Salvotti Sohn dann das Gefängniß verließ, wurde ihm gestattet, die durch seine Verhaftung unterbrochenen Studien fortzusetzen und die Doctorwürde zu erwerben. Und als er diese letztere erlangt, verließ er den Kaiserstaat und – wanderte nach Piemont aus.

Ritterstands-Diplom ddo. Wien 23. October 1846. – Freiherrnstands-Diplom ddo. Wien 20. April 1854. – Verhandlungen des österreichischen verstärkten Reichsrathes 1860. Nach den stenographischen Berichten (Wien 1860, Manz, 8°.) Bd. I, S. 54: Rede über die Berathung der Grundbuchsordnung; S. 275, 279, 283: über Subventionirung einzelner Kronländer; S. 286: über Förstereien; S. 337 u. 342: über Justizreformen; Bd. II, S. 252 u. 368: über den Majoritätsantrag; S. 292. – Hoffinger (Jos. Ritt. v.), Oesterreichische Ehrenhalle. IV. 1866 (Wien 1867. A. Schweiger, gr. 8°.) S. 50. – (Hormayr’s Archiv) für Geschichte, Statistik, Literatur und Kunst (Wien, 4°.) XVII. Jahrg. (1826), Nr. 73, S. 391. – Nagler (G. K. Dr.). Neues allgemeines Künstler-Lexikon (München 1839, E. A. Fleischmann, 8°.) Bd. XIV, S. 232. – Freiherrliches Wappen. Gevierteter Schild. 1: in Schwarz eine aus natürlichen, am linken Oberwinkel sich verbreitenden Wolken hervorgestreckte, mit einem grünen faltigen Aermel bekleidete bloße Hand, welche eine goldene Schalenwaage hält; 2: in Roth ein aus dem unteren Rande hervorgehender grauer Felsen, worauf ein silberner, die Flügel zum Fluge erhebender Adler, ein- und niederwärts sehend, steht; 3: in Roth eine goldene, um einen länglich viereckigen Spiegel im silbernen, unten kelchförmigen Gestelle vierfach gewundene, mit dem Kopfe nach einwärts gekehrte Schlange; 4: in Schwarz eine im grünen Boden stark eingewurzelte natürliche, von einem aus dem rechten Oberwinkel herabfahrenden Donnerkeile in der Hälfte ihres Stammes gegen links abgebrochene Eiche. Auf dem Schilde ruht die Freiherrnkrone mit zwei gegeneinander gekehrten gekrönten Turnierhelmen. Aus der Krone des rechten Helms wallen drei Straußenfedern, eine schwarze zwischen goldenen, aus jener des linken desgleichen, eine silberne zwischen rothen. Die Helmdecken sind rechts schwarz mit Gold, jene des linken roth mit Silber unterlegt. Devise. Unter dem Schilde schlängelt sich ein schwarzes Band, darauf in goldener Lapidarschrift die Worte: Rumpor non flector. – Das Ritterstands-Wappen ist ganz gleich dem freiherrlichen. nur fehlt die Freiherrnkrone.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Biogragraphien.