BLKÖ:Sardagna, Joseph von

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Sardagna, Karl von
Band: 28 (1874), ab Seite: 244. (Quelle)
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9. Joseph von Sardagna (geb. zu Innsbruck 17. December 1774, Todesjahr unbekannt), ein Neffe des Maria Theresien-Ritters Simon Benedict [s. d. S. 246]. Trat nach beendeten Studien in den Staatsdienst, in welchem er bald mit Arbeiten betraut wurde, welche unmittelbar an Kaiser Franz gelangten. Er wurde 1803 Rathsprotokollist bei der obersten Justizstelle, bald darauf Rath der ersten Instanz in Venedig, später in Triest, 1807 bei dem innerösterreichisch-küstenländischen Appellationsgerichte. Nach dem Wiener Frieden wurde er 1810 zum mährisch-schlesischen, 1814 aber wieder zum innerösterreichisch-küstenländischen Appellationsgerichte zurückversetzt und wenige Wochen darnach zum Hofrath der k. k. obersten Justizstelle befördert. Im Jahre 1815 wurde er Beisitzer und Referent bei der k. k. Hofcommission in Justizgesetzsachen und 1816 bei Errichtung des lombardisch-venetianischen Senates erster Hofrath der k. k. obersten Justizstelle in Verona, wo er überdieß das Kanzlei-Directionsgeschäft des Senates und das Referat der gesammten Justiz-Organisirung und des Gesetzfaches über sich hatte. Seinem rastlosen Eifer gelang es, innerhalb Jahresfrist die Gesetze der Justiz-Organisation für das Land auszuarbeiten. Der Lohn dafür war seine mit 2. August 1817 erfolgte Beförderung zum Vicepräsidenten des Appellationsgerichtes für die lombardischen Provinzen, wobei ihm zugleich die Einführung der Justiz-Organisation übertragen wurde. Er hatte diese Aufgabe vollkommen gelöst, aber seine erschütterte Gesundheit zwang ihn, um Enthebung von dem schweren Amte und mit Verzichtleistung auf das höhere Gehalt, um die Rückkehr in die Stellung eines Hofrathes nach Wien zu bitten. Mit ah. Entschließung vom 20. Februar 1819 wurde seinem Gesuche willfahrt. Im Jahre 1822 wurde S. mit einer diplomatischen Sendung in Italien betraut. Mit 27. November 1827 zum Oberstlandrichter und Landrechts-Präsidenten in Niederösterreich ernannt, erhielt er auch bald darauf die geheime Rathswürde, am 2. August 1828 wurde er Vicepräsident der Hofcommission in Justizgesetzsachen, und als Baron Werner starb, wurde ihm die ausschließliche Leitung derselben übertragen. Auch haben die niederösterreichischen Stände ihn in ihren Herrenstand aufgenommen. –