BLKÖ:Schönborn, Johann Philipp Franz

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 31 (1876), ab Seite: 137. (Quelle)
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13. Johann Philipp Franz (Bischof von Würzburg, geb. 13. Februar 1673, gest. 18. August 1724), ein Sohn des Grafen Melchior Friedrich und Maria Sophiens Baronin von Boyneburg. Besuchte das deutsche Collegium in Rom, wurde 1682 Domicellar, 1698 Capitular zu Würzburg und Domherr in Mainz, 1699 Propst des St. Bartholomäusstiftes zu Frankfurt. Nachdem er noch verschiedene andere Kirchenwürden bekleidet, wurde er am 18. September 1719 zum Fürstbischöfe von Würzburg erwählt. In die kurze – nur fünfjährige – Zeit seiner Regierung fallen nicht wenige, das öffentliche Leben betreffende Reformen und Gesetze, so: die neue Zunft-und Handwerks-Ordnung ddo. 10. April 1720, die Almosen-Ordnung und eine Verordnung, welche die Ansiedelung unbemittelter Individuen erschwert, aus dem nämlichen Jahre; die Hypotheken-Ordnung ddo. 28. Jänner, [138] die Advocaten-Ordnung ddo. 19. Februar d. J., die Wald-Ordnung ddo. 28. März, die Feuer-Ordnung ddo. 5. April 1721; die tüchtige Polizei-Ordnung ddo. 8. Mai 1722 und die Bau-Ordnung vom August d. J. Zur Hebung der Universität bestellte er eigene Lehrer für Geschichte, Mathematik und Anatomie. Weniger rühmlich erscheint die ihm zugeschriebene, mit 24. März 1724 erfolgte erste Einführung des Lotto. Ferner legte er 1720 den Grundstein des prächtigen Residenzschlosses in Würzburg, das von seinem Bruder Friedrich Karl [Nr. 10] beendet wurde; dann verschönerte er die Pfarrkirche zu St. Peter in Würzburg; die Mariencapelle im Schönborn’schen Hofe ebenda; legte den Bibliothekssaal im Seminar zum h. Kilian an und bereicherte in namhafter Weise die Bibliothek, an der er den gediegenen, durch seine Materialien zu den „Origines Guelficae“ bekannten Geschichtschreiber Johann Georg von Eckhart als Vorsteher bestellt hatte. [Porträt. Unterschrift: Joannes Philippus Franciscus | Comes de Schönborn | Episcopus Herbipolensis, Dux Franconiae orientalis (8°.), Kupferst.] –