BLKÖ:Scheppel, auch Scheppl, Johann Nepomuk

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 29 (1875), ab Seite: 204. (Quelle)
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Scheppel, n. A. Scheppl, Johann Nepomuk (Rechtsgelehrter, geb. zu Kladrau in Böhmen 15. März 1750, gest. zu Wien 13. Juni 1813). Nachdem er in den Jahren 1761–1767 das Gymnasium und die Humanitätsclassen beendet, bezog er die Prager Hochschule, an welcher er in den Jahren 1768 und 1769 die philosophischen und 1770 bis 1773 die rechtswissenschaftlichen Studien hörte, aus welchen beiden er in den Jahren 1773 und 1782 die Doctorwürde erlangte. Im Jahre 1773 versah er für einige Zeit das Lehramt der Moralphilosophie an der Prager Hochschule, legte es aber schon im folgenden Jahre nieder und wurde im Jahre 1776 von dem Magistrate der Kleinseite Prags zum Syndicus gewählt und im Jahre 1777 von der damaligen böhmischen Appellationskammer zum Procurator bei den unteren Instanzen ernannt. Im Jahre 1783 wurde er Mandatar und Verweser der Prager oberstburggräflichen Gerichtsbarkeit, 1784 Mitglied des neuorganisirten Hauptmagistrates in Prag und Richter; 1787 Rath bei dem böhmischen Landrechte und 1792 bei dem böhmischen Appellationsgerichte, 1805 wirklicher Hofrath bei der obersten Justizstelle und Beisitzer der Hofcommission in Justizgesetzsachen. Als Fachschriftsteller hat S. herausgegeben: „Handbuch der erläuterten Concursordnung“ (Prag 1788, A. Hladky, 8°.); – „Handbuch der [205] erläuterten allgemeinen Gerichtsordnung“ (ebd. 1788, 8°,); – „Erläuterte Justizinstruction“ (ebd. 1788, 8°.); – „Vollständiges Gesetzlexikon über die allgemeine Gerichtsordnung und Justizinstruction, welche seit der Regierung weil. Kaiser Joseph II. .... ergangen sind“ (Prag und Wien 1792, Schönfeld, 8°.), und gemeinschaftlich mit Dr. Ambrozi gab er in neuer Bearbeitung mit verschiedenen Declaratorien und Novellen vermehrt heraus: „Der röm. k. auch zu Hungarn und Böhmen k. Majestät Ferdinandi des andern verneuerte Landesordnung deroselben Erbkönigreichs Böheim ... Nebst der Bergwerkvergleichung im Königreich Böheim. Dessgleichen St. Wenzels Vertrag. Theil I“ (Prag 1796, Mangold, 8°.). Bei seinem im Alter von 63 Jahren erfolgten Ableben hinterließ er mit letztwilliger Verfügung sein Vermögen zum Besten einer Spitalstiftung in seiner Vaterstadt Kladrau im Pilsner Kreise, und wurde das aus seinen Mitteln neuerbaute Bürgerspital im Jahre 1835 eröffnet.

Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien 1835, 8°.) Bd. IV, S. 524.