BLKÖ:Schreiber, Simon

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
<<<Vorheriger
Schreiber, Joseph
Nächster>>>
Schreiber, Alfred
Band: 31 (1876), ab Seite: 277. (Quelle)
[[| bei Wikisource]]
in der Wikipedia
Simon Schreiber in Wikidata
GND-Eintrag: [1], SeeAlso
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für Wikipedia 
* {{BLKÖ|Schreiber, Simon|31|277|}}

Schreiber, Simon (Rechtsgelehrter und Fachschriftsteller, geb. in Siebenbürgen im Jahre 1766, gest. zu Hermannstadt am 1. September 1836). Nachdem er seine Vorbereitungsstudien beendet, wendete er sich der Rechtswissenschaft zu, wirkte nach deren Vollendung zunächst als praktischer Rechtsanwalt, dann versah er, in den öffentlichen Dienst tretend, folgeweise viele Jahre hindurch den Fiscal-, Senators-, dann Polizei-Directors- und darauf den Stuhlrichtersdienst, in welchen Eigenschaften er sich den Ruf eines ausgezeichneten Juristen und praktischen Beamten erwarb. Seine schriftstellerische Thätigkeit war zunächst auf die Praxis des Dienstes, den er ausübte, gerichtet, und er schrieb oder gab heraus: „Das im Process stehende Samuel Freiherr von Bruckenthal’sche Testament nebst den darüber gefällten Rechtssprüchen“ (o. J. u. Druckort [Hermannstadt], Fol., das Druckjahr möchte wohl 1806 sein); davon erschien auch, ebenfalls ohne Jahres- und Druckortsangabe, in Folio eine magyarische Uebersetzung, betitelt: „Néhai Méltoságos L. Báró Bruckenthal Samuel Urnak Nagy Erdély Országa volt Gubernátorának Testamentomana“. Der Proceß beschäftigte seiner Zeit ziemlich stark die öffentliche Aufmerksamkeit und wurde, nachdem er den gewöhnlichen Instanzenzug gemacht, zuletzt der Allerhöchsten Entscheidung vorgelegt. Dieser zufolge hätte der Proceß vor ein neues Tribunal [278] gebracht werden sollen. Die Streitenden: der Nationsgraf Michael Freiherr von[WS 1] Bruckenthal und der fideicommissarische Erbe Joseph Freiherr von Bruckenthal, des langen Haders müde, verglichen sich aber dahin, daß der Beklagte sämmtliche Legate auszahlte und dem Kläger die Summe von 60.000 fl. zur Beilegung des Streites erlegte; – „Leges cambiales. Accesserunt I. Norma juxta quam in casibus ordinandi Concursus Creditorum in M. Transilvaniae Principatu procedendum est. II. Norma, juxta quam contra Decortores procedendum ...“ (Cibinii o. J., Hochmeister, 8°.), es sind darin die Wechselordnung vom 1. October 1763, das Patentale über die Börse vom 1. August 1771, die Diätal-Artikel 37 vom Jahre 1791 und 2 vom Jahre 1792, die Concursordnung vom 4. Juli 1772 und die Norm von den Fallimenten vom 7. October 1772 enthalten; – „Elenchus, nomina civitatum, oppidorum et pagorum in M. Principatu Transilvaniae existentium ordine alphabetico ... exhibens“ (Cibinii 1824, 8°.); – „Abbildung der in den sächsischen Ortschaften bestehenden Viehbrandzeichen, nach den einzelnen Stühlen und Districten geordnet“ (Hermannstadt 1826, lithogr. Institut, 4°.). enthält 234 Zeichen ebenso vieler Stuhl- und Districts-Provinzial-Ortschaften und Städte in der sächsischen Nation; – „Entwurf zu einer in der Rechtspflege der siebenbürgisch-sächsischen Nation giltigen bürgerlichen Gerichts-Ordnung nach dem Inhalte der sächsischen Statuten und der zur Erläuterung oder Verständigung derselben erlassenen[WS 2] Verordnungen“. Eine von dem Verfasser selbst ausgeführte lateinische Uebersetzung: „Ordo judiciarius fine conciliandae quod juris cursum uniformitatis ...“, wurde durch die sächsische Universität 1820 dem ah. Hofe zur Genehmigung eingeschickt. Diesen von Schreiber selbst noch verbesserten Entwurf hat nachmals sein Sohn, k. Gubernialrath a. D., als Stuhlrichter in Hermannstadt mit verschiedenen sächsischen Mitgliedern der systematischen Deputation im Jahre 1844/45 berathen und nach einigen daran gemachten Aenderungen der sächsischen Nations-Universität unterlegt. Diese nun veranlaßte den Druck dieser Arbeit auf Kosten der sächsischen Nationscasse unter dem Titel: „Gerichts-Ordnung für die Kreisgerichte in der Sächsischen Nation“ (Hermannstadt 1848, G. v. Closius, 8°.). Als praktische Ergänzung derselben möchte das die Jahre 1691–1844 umfassende chronologische Verzeichniß aller das sächsische Privat- und das persönliche Recht betreffenden Vorschriften und Satzungen, welche provisorisch schon bestehen, und welches von Joseph Trausch zusammengestellt wurde, zu betrachten sein.

Trausch (Joseph), Schriftsteller-Lexikon oder biographisch-literarische Denk-Blätter der Siebenbürger Deutschen (Kronstadt 1871, Joh. Gött, gr. 8°.) Bd. III, S. 226.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: von von
  2. Vorlage: erklassenen