BLKÖ:Schwind, August Freiherr von

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 33 (1877), ab Seite: 120. (Quelle)
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Schwind, August Freiherr von (kais. österr. Staatsrath, geb. in Wien 30. Jänner 1800). Ein Sohn des Hofsecretärs Johann Franz v. Schwind, aus dessen zweiter Ehe mit Franziska von Holzmeister, und ein Bruder des berühmten Malers Moriz v. Schwind. Die Studien hatte Sch. in Wien beendet, wo er am 4. März 1823 als Conceptspraktikant [121] bei der niederösterreichischen Staatsgüter-Administration eintrat. Stufenweise vorrückend und in seinen verschiedenen Rangstufen zu Triest und Laibach thätig, kam er am 15. Mai 1832 als Secretär der mährisch-schlesischen Cameral-Gefällen-Verwaltung nach Brünn. In letzter Eigenschaft erhielt er eine Mission zur Feststellung von Gebrechen in der Verzehrungssteuer, ferner wurde ihm die Ausführung der Baumwolle-Controlmaßregeln übertragen und er mit den Vorbereitungen zur Ausführung der Zoll- und Staatsmonopolsordnung, dann des Strafgesetzes über Gefällsübertretungen betraut. Am 20. April 1836 wurde S. zum Cameralrathe der tirolisch-vorarlbergischen Cameral-Gefällen-Verwaltung befördert, erhielt aber noch anfangs August d. J. den Auftrag, den bei dem dalmatinischen Gubernium stattfindenden Berathungen über die neuen Gefällsgesetze in Dalmatien beizuwohnen und wurde nach dem kurz nach seinem Eintreffen erfolgten Ableben des Vorstehers der dalmatinischen Finanz-Landes-Behörde mit der provisorischen Leitung betraut, welche er bis zu der am 1. Jänner 1840 erfolgten Vereinigung dieser Behörde mit der zu Triest errichteten küstenländisch-dalmatinischen Cameral-Gefällen-Verwaltung führte, nachdem er bereits am 30. October 1830 zum Rath bei derselben ernannt worden war. Am 20. November 1841 wurde Sch. zum Hofsecretär der allgemeinen Hofkammer in Wien, am 31. Jänner 1843 zum Controlinspector der Finanzwache befördert. Bis zum 12. Februar 1848 blieb Sch. in dieser Dienstleistung, an welchem Tage seine Ernennung zum Hofrathe der allgemeinen Hofkammer Statt fand. Während der im März 1848 entstandenen Wirren wurde ihm die Leitung der österreichischen Cameral-Gefällen-Verwaltung mit dem Beisatze übertragen, „... man finde sich zu dieser Verfügung durch die damaligen Verhältnisse, welche einen ungewöhnlichen Grad von Thätigkeit und Umsicht für jenen Posten erfordern, sowie durch die Ueberzeugung bestimmt, daß er diese Eigenschaften nebst den gleichwichtigen der umfassenden Geschäftskenntnisse und des ehrenhaften Charakters im vollsten Maße besitze“. Ende April g. J. wurde Sch. zur Negozirung des Ankaufs edler Metalle nach Amsterdam und London den Abgeordneten der österreichischen Nationalbank als Repräsentant der Regierung beigegeben. Nach seiner Rückkehr von dieser durch die Mai-Ereignisse vereitelten Mission übernahm Sch. die Leitung der österreichischen Finanz-Landes-Direction, wurde aber schon im August d. J. dem mit der Leitung der politischen Angelegenheiten des lomb.-venet. Königreiches betrauten Staatsminister Grafen Montecuculi zum Behufe der Reorganisirung der verschiedenen Zweige der Finanz-Verwaltung in genanntem Königreiche zugewiesen, wobei er die Maßregeln zur Sicherstellung der Bedürfnisse der k. k. Armee, wie solche zur Wahrung des Staats- und öffentlichen Wohles, rücksichtlich des Baues und Betriebes der lomb.-venet. Kaiser Ferdinand-Eisenbahn, in Gemeinschaft mit dem zu diesem Zwecke abgeordneten Ministerialrathe v. Negrelli zu treffen hatten. Nach dem im März 1850 erfolgten Abgange des Grafen Montecuculi blieb ihm die Leitung der damals zu Verona bestehenden Finanz-Oberdirection des lomb.-venet. Königreichs überlassen, worauf ihm noch im October d. J. die Organisirung abgesonderter Finanz-Präfecturen für das venetianische und lombardische Gebiet übertragen wurde. Als Hauptergebnisse seiner Thätigkeit [122] in dieser Diensteseigenschaft sind hervorzuheben die Begleichung der Schwierigkeiten, welche bei Einführung der Tresorscheine sich erhoben, die Durchführung des lomb.-venet. Anleihens im Jahre 1850, schließlich die Einführung des Gebühren-Gesetzes und der Biersteuer im lomb.-venet. Königreich. Anstrengung und nachtheilige klimatische Einflusse nöthigten Sch. um Rückkehr in’s Finanzministerium anzusuchen, welche ihm gewährt und wo ihm 1851 das Verzehrungssteuer-Referat, später die Führung des Credits-, dann des Tabaks- und Lotto-, endlich des Departements über die Salzerzeugung und den dießfälligen Verschleiß und zugleich die Kanzleidirection übertragen wurde. Später besorgte er die Leitung der Creditsection, zuletzt jene des Domänen- und Salinenwesens. In diese Periode fallen die von Sch. gestellten Anträge zur Erhöhung des Staatseinkommens im lomb.-venet. Königreiche durch Regulirung der Salzpreise und des Dazio Consumo und des Verzehrungssteuersystems beim Monopolverschleiße; ferner die Durchführung des neuen Biersteuergesetzes rücksichtlich der Besteuerung des Bieres nach der Gradhaltigkeit der Bierwürze; die angemessene Erhöhung der Verbrauchsabgabe von Rübenzucker; die Einführung des Systems der Besteuerung des Branntweins bei der Erzeugung im lomb.-venet. Königreiche und zuletzt die Beendigung und Durchführung der schon im Jahre 1816 begonnenen Verhandlung wegen Regulirung des Tarifes über den Dazio Consumo und forese im lomb.-venet. Königreiche. Im J. 1864 erfolgte mit ah. Handschreiben vom 3. Juli Schwind’s Ernennung zum Staatsrathe und wenige Monate darnach mit ah. Entschließung vom 3. November die Verleihung der geheimen Rathswürde. Sonst wurden die Verdienste Sch.’s, schon i. J. 1854 durch Verleihung des Ritterkreuzes und später durch jene des Commandeurkreuzes des Leopold-Ordens gewürdigt. Nach Aufhebung des Staatsrathes trat Schwind, der im Jahre 1865 in den erbländischen Freiherrnstand erhoben wurde, in den Ruhestand über. Ueber die Heirathen des Freiherrn und seinen heutigen Familienstand siehe die Stammtafel, über die Familie überhaupt unten die Quellen.

Reichsadel-Diplom (aus der Zeit des Reichs-Vicariats unter Kurfürst Karl Theodor von Pfalzbayern) ddo.6. Juli 1792. – Oesterreich. Ritterstands-Diplom ddo. 14. April 1855. – Freiherrnstands-Diplom ddo. 18. September 1865.