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BLKÖ:Sulkowski, Maximilian

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 40 (1880), ab Seite: 304. (Quelle)
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6. Maximilian, (geb. 6. April 1816, gefallen auf den Barrikaden Wiens im October 1848). Der jüngere Sohn des Fürsten Johann Nep. [S. 302, Nr. 3] aus dessen Ehe mit Luise Josephine Barbara geborenen Freiin von Larisch. In der Sulkowski’schen Familie war durch ein Fideicommiß bestimmt worden, daß der ältere Sohn die väterlichen Güter, das Herzogthum Bielitz, der jüngere die mütterlichen nach dem Ableben der Eltern erbe. Dieser jüngere, auf das Erbe nach dem Tode der Mutter angewiesen, war Fürst Maximilian. Sein Leben war nicht auf einen Fuß eingerichtet, daß die ihm ausgeworfene Apanage hingereicht hätte, seinen Aufwand zu bestreiten. Er ging daher nach Amerika und dort freite er eine Creolin, die ihm, nach ins Publikum gedrungenen Mittheilungen, ein sehr bedeutendes Vermögen zubrachte. Mit ihr kehrte er nach Europa zurück. So lange diese Frau lebte, welche es verstanden haben soll, den Leidenschaften des Mannes einen Zügel anzulegen, gingen die Dinge ihren geregelten Gang. Nachdem sie ihrem Gatten einen Sohn geboren hatte, siechte sie langsam dahin und starb. Mit ihrem Tode gerieth auch der Fürst durch sein verschwenderisches Leben wieder in große [305] Schulden und da die Mutter, deren Vermögen er erben sollte, noch lebte und das Ansinnen des Sohnes, schon bei ihren Lebzeiten ihm die Güter abzutreten, entschieden zurückwies, so entstand zwischen Beiden eine Mißstimmung, welche im Herzen des Fürsten, durch das wüste zügellose Leben gesteigert, sich, wie es allgemein verlautete, in tödtlichen Haß verwandelte. In der That soll das Verhältniß zwischen Mutter und Sohn einen Charakter angenommen haben, daß gegen dessen getreue Schilderung die Feder sich sträubt. Es war am 3. März 1849, bald nach 9 Uhr Abende. Die damals auf ihrem bei Myslowitz gelegenen Schlosse lebende Fürstin Mutter wollte sich, da sie etwas leidend sich fühlte, früher denn gewöhnlich zu Bett begeben. Da fiel in dem Augenblicke, als ihr Gesellschaftsfräulein sie zu entkleiden begann, ein Schuß durchs Fenster ins Zimmer, und die Fürstin brach zusammen. Sie war tödtlich getroffen worden. Von der auf den Hilferuf ihres Mädchens herbeieilenden Dienerschaft wieder zum Bewußtsein gebracht, rief sie aus: „Das hat mir mein Sohn Max gethan“. Nun aber war der Fürst gar nicht anwesend, sondern befand sich bereits seit Monat Jänner in Wien. Als man ihr dies in Erinnerung brachte, bemerkte sie: „Ja, er hat es mir gedroht“. Eine Stunde nach dem Schusse gab sie unter schmerzlichen Leiden ihren Geist auf. Die Leichensection erwies, daß zwei Spitzkugeln durch die Brust eingedrungen und in der Gegend des Halses herausgekommen, also die Verletzungen absolut tödtlich waren. Wohl nahm diese entsetzliche That zunächst die ganze Thätigkeit der Behörde in Anspruch, doch ungeachtet der Worte der Sterbenden, die übrigens nicht sehr bekannt wurden, schritt man gegen den Sohn nicht ein, vielleicht weil die politisch hochbewegte Zeit ein Vorgehen gegen den in Wien Befindlichen kaum durchführbar erscheinen ließ. Was nun den Sohn selbst betrifft, so lebte dieser, wie gesagt, in Wien, wo unter dem Wehen der Freiheitsluft alle Ordnung und Gesetzlichkeit außer Rand und Band ging. Als dann am 6. October der Aufstand mit aller Macht ausbrach, verbreitete sich desselben Tages die Nachricht, Fürst Sulkowski habe in der Nacht 111/2 Uhr mit einem Jägerstutzen vor dem Zeughause auf die Besatzung gefeuert und er sei, getroffen von acht Kartätschenkugeln, mit vielen Anderen todt auf dem Platze geblieben. Dunder fügt diesem Berichte hinzu: „Der Fürst muß irrsinnig gewesen sein“. Die Aussage seines Arztes, des Dr. Mankowski bringt über diesen Vorgang Licht. Der Genannte machte folgende Angabe: „Der Fürst habe ihm einen Tag vor seinem Ableben gestanden: „Sein Gewissen lasse ihm keine Ruhe, es laste auf ihm der Tod seiner Mutter, seiner ihm angetrauten Frau, der Amerikanerin und noch eines weiblichen Wesens – er nannte es Auguste – welches durch ihn zur Selbstmörderin geworden“. Nachdem Dr. Mankowski die Leiche des gefallenen Fürsten agnoscirt und die Identität eidlich bekundet hatte, gab er die Aeußerungen desselben zeugeneidlich zu Protokoll. Nach diesem hatte aber der Fürst den Tod gesucht und auch gefunden. Was nun den Mord der Fürstin und ihre Mörder betrifft, so stellten sich zunächst alle Inzichten auf einen Eisenbahnarbeiter, früheren Sattler, Namens Karl Obst, der jedoch von einem Dritten, einem Hüttenmeister Joseph Franke, gegen eine Summe von 2000 Thalern zum Morde gedungen worden. Obst leugnete, die That begangen zu haben, wurde aber dessenungeachtet in der Schwurgerichtsverhandlung im December 1850 von den Geschworenen als „schuldig“ erkannt und zum Tode durch das Rad verurtheilt. Aus Angst vor seiner Hinrichtung erkrankte Obst so schwer, daß er noch vor dem Executionstage starb. Vor seinem Tode aber bat er noch um eine Vernehmung, in welcher er wiederholt seine Unschuld betheuerte und den Hüttenmeister Joseph Franke als den eigentlichen Mörder bezeichnete. Nun wurde die Verhandlung gegen denselben aufgenommen, sie mußte aber verschoben werden, da er flüchtig war. Erst im Jahre 1855 wurde er in Hamburg verhaftet, und nun begann der Proceß gegen ihn. Dieser Franke bietet in seinem vorangegangenen und späteren Verbrecherleben den Stoff zu einem Sensationsroman, wie ihn die lebhafteste Phantasie nicht besser erfinden kann. Der Antheil des Fürsten an der Ermordung seiner Mutter, wenn auch nicht erwiesen, ist aus den Zeugenverhören evident. Am 18. Juni 1857 kamen die Verhandlungen über Franke zum Schlusse. Die Geschworenen sprachen über ihn das Schuldig und das Unheil lautete auf Tod. Die unten bezeichneten Quellen geben das Detail [306] des in Gleiwitz geführten Processe, welcher in der Geschichte der Criminaljustiz eine cause célèbre bildet. [Oesterreichische Zeitung (Wiener polit. Blatt) 1857, Nr. 286 u. f., im Feuilleton: „Eine Criminalgeschichte“. – Oesterreichisches Bürgerblatt (Linz, 4°.) Jahrg. 1857, Nr. 28 und 29: „Die Ermordung der Fürstin Sulkowska“. – Rheinische Blätter, 1856, Nr. 259, S. 1036: „Der Proceß über den Mord der Fürstin Sulkowska“. – Presse, 1857, Nr. 141: „Bielitz 20. Juni: Der Proceß gegen die Mörder der Fürstin Sulkowska“. – Dunder (W. G.). Denkschrift über die Wiener October-Revolution (Wien 1849, gr. 8°.) S. 154.] –