BLKÖ:Turski, Felix Paul
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Turski, Johann Cantius | ||
Band: 48 (1883), ab Seite: 151. (Quelle) | |||
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[152] zu Warschau den neuerwählten König Stanislaus Poniatowski namens der Geistlichkeit mit einer lateinischen Rede, auf welche derselbe gleichfalls in lateinischer Sprache erwiderte. Am 24. Jänner 1765 wurde er vom Könige zum Nachfolger Valentin Węzyk’s auf den Bischofstuhl von Chełm berufen, von welchem er seinem nahen Verwandten Wałłowicz 1769 in der Bischofswürde von Łuck in Wolhynien folgte. Gewöhnlich residirte er in Janow am Bugflusse, von wo er zu den Berathungen des Reichstages in Warschau fuhr, an denen er lebhaften Antheil nahm, in allen wichtigen Angelegenheiten zur Sache sprechend. Endlich am 2. Juni 1790 zum Bischof von Krakau erhoben, bekleidete er als solcher der Letzte die Würde eines Fürsten von Siewiersk, denn nach seinem Tode wurde dasselbe von dem vierjährigen Landtage zu den Krongütern eingezogen. Die hohe Achtung, welche man dem allgemein beliebten Prälaten von allen Seiten entgegenbrachte, war eine wohlverdiente. Nicht minder als Kirchenfürst denn als Staatsmann immer an seinem Platze, erwies er sich in seinen Landtagsreden als gewandter Politiker, der wichtige Fragen mit Tact und geschäftlicher Umsicht zu behandeln verstand, wenngleich er das Schicksal seines Landes, das eben in dieser Zeit, zunächst freilich durch eigene Schuld, aus der Reihe selbständiger Staaten gestrichen wurde, nicht zu verhindern vermochte. Seine auf dem vierjährigen Warschauer Landtage gehaltenen Reden erschienen sowohl in der Sammlung der Reden desselben, als auch in Separatausgabe. Auch sind seine Hirtenbriefe aus den Jahren 1765, 1790 und 1792 im Druck herausgekommen.
Turski, Felix Paul (Bischof von Krakau, geb. am 14. Jänner 1729, gest. zu Krakau am 31. März 1800). Der Sproß einer polnischen Adelsfamilie, ging er, in seinem Vaterlande wissenschaftlich vorgebildet, nach Rom, wo er den theologischen Studien oblag. Nach seiner Rückkehr in die Heimat erhielt er eine Domherrenstelle in Gnesen, dann eine solche in Warschau, später wurde er von Mliczko, dem Propste von Gnesen, zu dessen Coadjutor erwählt. Gegen Ende der Regierung Augusts III. zum Official von Warschau ernannt, erhielt er die reiche Propstei Międzyrzyce in Podlachien, die ihm auch bei seiner Erhebung zum Bischof verblieb. Als Präses des Tribunals der Krone begrüßte er 1764 in der St. Johanneskirche- Łętowski (Ludwik). Katalog biskupów, prałatów i kanoników krakowskich, d. i. Verzeichniß der Bischöfe, Prälaten und Domherren von Krakau (Krakau 1852, Universitätsdruckerei, 8°.) Bd. III, S. 257.