BLKÖ:Weil, Karl Ritter von

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Weil
Band: 54 (1886), ab Seite: 8. (Quelle)
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Weil, Karl Ritter von (k. k. Hofrath, Publicist, geb. zu Bockenheim bei Frankfurt a. M. 1806, gest. in Währing bei Wien am 5. Jänner 1878). Die Eltern, wohlhabende Bockenheimer Juden, widmeten den Sohn der wissenschaftlichen Laufbahn; an der Universität zu Freiburg im Breisgau erlangte dieser im März 1827 die philosophische Doctorwürde und wendete sich, da die politischen Verhältnisse der publicistischen Thätigkeit ein dankbares Feld eröffneten, derselben zu. Nach Ausbruch der Juli-Revolution in Paris, 1830, ging er dahin als Correspondent für die Augsburger „Allgemeine-Zeitung“. Nachdem die Verhältnisse sich ruhiger gestaltet hatten, kehrte er nach Deutschland zurück und übernahm 1832 die Redaction der „Württembergischen Zeitung“, die sich zwei Jahre später in den „Deutschen Courier“ verwandelte. Während seines Aufenthaltes in Württemberg, wo er in den Vierziger-Jahren die Stelle eines Collegialassessors zu Stuttgart bekleidete, erwarb er sich besonders durch seine humanitären Bestrebungen – vornehmlich unter der jüdischen Bevölkerung – allgemeine Theilnahme. Die israelitische Waisenanstalt „Wilhelmspflege“ erfreute sich vor andern seiner werkthätigen Förderung, und der Württembergische Waisenverein hatte an ihm einen rastlosen und wohlthätigen Freund. So trat denn auch ein Comité zusammen, um dem Wohlthäter ein äußeres Zeichen der Anerkennung, Dankbarkeit und Verehrung zu geben, und überreichte ihm am 17. April 1847 einen Ehrenpocal. Den Bericht über diesen feierlichen Act mit Abdruck der dabei gehaltenen Reden brachte als Nachtrag zu der früher erschienenen Biographie das Wiener Volksblatt „Deborah“, 1866, Nr. 13 aus S. 131. Dann redigirte Weil von 1842–1846 die „Constitutionellen Jahrbücher“. 1848 folgte er einem Rufe nach Berlin, wo man sich mit der Bildung eines constitutionellen Blattes, etwa nach dem Vorbilde des Pariser „Journal des Débats“, trug, und an dessen Spitze man [9] einen Mann stellen wollte, der, in der Publicistik ein gewiegter Practicus, „eine gehörige Schule in Paris durchgemacht hatte und in die Tiefen des Constitutionalismus unter Ludwig Philipp gedrungen war“. Die Wahl fiel auf Dr. Karl Weil, den man auch unter glänzenden Bedingungen für das wichtige Blatt, das den Titel „Constitutionelle Zeitung“ führte, gewann. Die „Schlesische Zeitung“ schildert in Nr. 613 des Jahrganges 1864 im Feuilleton: „Aus den Gedenkblättern eines Feuilletonisten“ in köstlicher Weise die Geburtswehen des neuen Blattes und die ersten Tage dieses publicistischen Säuglings, für dessen Pflege auch Fr. Bodenstedt, der Sänger des „Mirza Schaffy“, thätig war. Aber nicht lange blieb Weil bei diesem Blatte. Er begab sich vorerst nach Stuttgart und im Jahre 1851 nach Wien, wohin ihn Felix Fürst Schwarzenberg berufen hatte. Weil trat nun als Beamter des Ministeriums des Aeußern in den österreichischen Staatsdienst, in welchem er fortan in der Stellung eines k. k. Regierungsrathes, zuletzt mit dem Titel eines kaiserlichen Hofrathes, verblieb. In letzterer Eigenschaft starb er im Alter von 72 Jahren. Weil entwickelte immer eine sehr rege publicistische Wirksamkeit, namentlich für auswärtige Blätter, so die „Times“, die „Kölnische Zeitung“ u. s. w. Dabei lieferte er aber auch manche selbständige Arbeiten, die zumeist Fragen des Völkerrechts behandelten; indeß entzieht sich unserem Wissen eine genaue Kenntniß derselben, weil nicht nur mehrere derselben ohne seinen Namen erschienen sind, sondern weil auch einige Schriftsteller desselben Namens mit ihm gleichzeitig thätig waren; doch bei nächstfolgenden Arbeiten steht seine Autorschaft fest: „Quellen und Actenstücke zur deutschen Verfassungsgeschichte. Von der Gründung des deutschen Bundes bis zur Eröffnung des Erfurter Parlamentes und dem Vierkönigsbündnisse. Mit historischen Erläuterungen zusammengestellt“ (Berlin 1850, Reimer, gr. 8°.); – „Die Bundesreform und der deutsche Fürstentag“ (Wien 1863, Gerold, gr. 8°.), Sonderabdruck aus der Meyer’schen „Oesterreichischen Revue“; ob die ihm auch zugeschriebenen Schriften: „Ueber die Zulässigkeit der Juden zum Bürgerrechte. Nebst Actenstücken und Documenten“ (Stuttgart 1827, Brodhag, gr. 8°.); – „Das junge Deutschland und die Juden“ (Frankfurt 1836, gr. 8°.); – „Die erste Kammer und die Juden in Sachsen“ (ebd. 1837, gr. 8°.); – „Glauben und Unglauben. Gewidmet jedem Einzelnen“ (Berlin 1859, W. Schultze, gr. 8°.) von ihm verfaßt sind, müssen wir dahin gestellt sein lassen, bezweifeln es aber in Bezug auf die letzte, weil damals, als sie erschien (1859), Weil schon mehrere Jahre in Oesterreich wirkte und wohl kaum eine philosophisch-religiöse Streitschrift in Berlin durch den Druck veröffentlicht hätte. 1864 wurde ihm vom Kaiser der Orden der eisernen Krone dritter Classe verliehen, worauf mit Diplom vom 8. October desselben Jahres seine Erhebung in den erblichen Ritterstand erfolgte. Als er dann 1873 in den Ruhestand übertrat, erhielt er das Comthurkreuz des Franz Joseph-Ordens mit dem Stern; überdies war er schon früher von der Türkei, von Frankreich und Hessen-Darmstadt decorirt worden. Am 15. October 1828 hatte er sich mit Esther geborenen Engelmann vermält, aus welcher Ehe eine Tochter, die 1851 den Poeten Mosenthal heiratete, aber 1862 bereits starb, und ein Sohn Heinrich (geb. zu Stuttgart am 10. Februar 1834) entstammen; dieser Letztere studirte Medicin, erlangte aus [10] dieser Wissenschaft und aus der Chirurgie die Doctorwürde und übernahm 1865 die Leitung des orthopädischen Heilinstituts zu Döbling nächst Wien, die bis dahin von den Doctoren Lorinser und Fürstenberg geführt wurde. Am 11. September 1860 vermälte sich Heinrich Ritter von Weil mit Babette Gam (geb. 5. April 1842), aus welcher Ehe die zwei Söhne Julius (geb. 15. Juni 1861) und Leopold (geb. 18. Jänner 1863) vorhanden sind.

Neue Freie Presse (Wiener polit. Blatt) 1877, Nr. 4509, Abendbl., S. 1a; Nr. 4523,. Morgenbl., S. 5a, 1878, Nr. 4799, Abendblatt, S. 1a; Nr. 4802, Morgenbl., S. 4. – Jüdisches Athenäum. Galerie berühmter Männer jüdischer Abstammung und jüdischen Glaubens von der letzten Hälfte des achtzehnten bis zum Schlusse der ersten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts (Grimma und Leipzig 1851, Verlagscomptoir, br. 12°.) S. 241.
Wappen. Von Silber und Schwarz gespaltener Schild mit goldenem Schildeshaupt, in welchem ein rechts stehender einfacher schwarzer Adler erscheint. Im rechten silbernen Felde ist ein blauer, schräglinks mit einem silbernen Stern belegter Balken, im linken schwarzen Felde ein vorwärts schreitender goldener aufrechter Löwe. Auf dem Schilde ruhen zwei einander zugekehrte Turnierhelme, aus der Krone des rechten wächst ein natürlicher Hirsch, aus jener des linken ein goldener Löwe. Die Decken des rechten Helmes sind blau mit Silber, die des linken schwarz mit Gold unterlegt.