BLKÖ:Winkler, Andreas Freiherr von
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 56 (1888), ab Seite: 271. (Quelle) | |||
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Kaiser 1883 Krain besuchte, wurde Winkler bei dieser Gelegenheit mit dem Orden der eisernen Krone zweiter Classe ausgezeichnet und darauf statutengemäß in den österreichischen Freiherrenstand erhoben. In allen seinen schnellwechselnden Stellungen entwickelte Freiherr von Winkler eine sehr erfolgreiche Thätigkeit. [272] Politisch ging er, so weit es sich beurtheilen läßt, der Verfassungspartei angehörend, stets mit der Regierung. Seine Stellung im Lande Krain ist keine rosige. Die Absicht der kaiserlichen Regierung: allen Nationen Oesterreichs gerecht zu werden, eine allgemeine Versöhnung der sich rivalisirend gegenüberstehenden polyglotten Volksstämme des Kaiserstaates herbeizuführen, ist eine durch die Zeitströmung gebotene, und die Weise ihrer Verwirklichung muß dem Urtheile der Zukunft vorbehalten bleiben. Von dem besten Willen beseelt, trat Freiherr von Winkler an diese schwierige Aufgabe in einer Zeit heran, in welcher der Racenhaß immer kräftiger in die Halme schoß, systematisch genährt und von gewissenlosen Hetzern, meist Strebern, die für sich daraus Capital schlagen wollen, in einer Art gezüchtet wird, daß die Realisirung des angestrebten Zieles sich zu einem beinahe geradezu unlösbaren Problem zu gestalten scheint. Wenn Freiherr von Winkler in dem Bestreben, die Regierungsmaxime: Gleichberechtigung aller Völker, Vermeidung der Bevorzugung eines derselben, aufrecht zu erhalten, auf unüberwindliche Schwierigkeiten stößt und mit dem besten Willen sich außer Stande sieht, alle Ausschreitungen zu verhüten, so ist die nächste Ursache eben in den obwaltenden Verhältnissen zu suchen. Daß dann Uebergriffe, Gewaltthätigkeiten der Parteien dem Leiter der Staatsgeschäfte zur Last gelegt werden, ist ein ebenso natürlicher als erklärlicher Vorgang. Denn die politischen Blätter bringen nie objective, sondern nach Farbe und Stellung des Blattes zugestutzte Parteiberichte, in welchen dann der Landespräsident nicht immer zum Besten wegkommt, und doch ist er als solcher dem Kaiser und der Regierung ergeben, bei den Beamten ob seiner Humanität, Tüchtigkeit und unantastbaren Rechtlichkeit beliebt, in der Bevölkerung aber allgemein geachtet. Gewiß ist es auch, daß Freiherr von Winkler diese in ungewöhnlich rascher Folge zurückgelegte glänzende amtliche Laufbahn eben nur den hervorragenden Eigenschaften des Menschen und Beamten, die in den verschiedenen amtlichen Stellungen und Aemtern, welche er bekleidete, zur Geltung gelangten, zu verdanken hat.
Winkler, Andreas Freiherr von (k. k. Landespräsident von Krain, geb. zu Ternovo im Küstenlande 9. November 1825). Nachdem er 1849 die Rechtsstudien in Wien beendet hatte, trat er bei dem ehemaligen Stadt- und Landgerichte in Görz in den kaiserlichen Staatsdienst. In der Grafschaft Görz zunächst als Gerichtsbeamter thätig, war er dann bei gemischten Bezirksämtern und als Mitglied der Grundlasten-Ablösungs- und Regulirungscommission in Verwendung. 1866 wurde er Bezirksvorsteher in Cormons, wo seine ausgezeichnete Dienstleistung am 6. December dieses Jahres durch Verleihung des Ritterkreuzes des Franz Joseph-Ordens Würdigung fand. 1868 erfolgte seine Ernennung zum Bezirkshauptmann in Tolmein und seine Wahl zum Obmann des dortigen Concurrenzstraßen-Comités. 1871 zum Statthaltereirath in Triest, 1875 zum Hofrath daselbst und am 8. Juni 1876 zum Hofrath bei dem neu errichteten Verwaltungsgerichtshofe in Wien befördert, wurde er 1877 Landeshauptmann-Stellvertreter von Görz und Gradisca und dann nach Berufung des krainischen Landespräsidenten Franz Ritter von Kalina als Statthalter von Mähren im Frühjahre 1880 dessen Nachfolger in der Stelle des Landespräsidenten von Krain, welche er zur Stunde noch einnimmt. Die Sympathien, welche er sich bei den Slovenen in der Grafschaft Görz während seiner amtlichen Wirksamkeit daselbst erworben, veranlaßten seine Wahl in das Abgeordnetenhaus des österreichischen Reichsrathes von Seite der Landgemeinden in den Gerichtsbezirken von Görz, Canale, Heidenschaft, Tolmein, Kirchheim, Flitsch, Sessana und Cormons im October 1873 und im Juni 1879. Aber schon früher, 1861, wurde er als Abgeordneter der Landgemeinden im Wahlbezirke Tolmein Mitglied des Görzer Landtages, welcher ihn auch für die erste sechsjährige Wahlperiode in den Landesausschuß wählte. Bei seinem Scheiden aus dem Görzer Gebiete verliehen ihm die Gemeinden Cormons, Sessana und Kastua das Ehrenbürgerrecht. Als Seine Majestät der- Reichsraths-Almanach für die Session 1873–1874. Herausgegeben von Siegmund Hahn (Wien 1874, Verlag von Rosner, 12°.) S. 183.