BLKÖ:Wogkowsky von Wogkow, Karl Freiherr
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 57 (1889), ab Seite: 232. (Quelle) | |||
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Wogkowsky von Wogkow, Karl Freiherr (letzter Oberstlandschreiber von Mähren, geb. in Brünn am 10. Mai 1801, gest. zu Adamsthal 10. Juni 1879). Ein Sohn Anton’s von Wogkowsky aus dessen Ehe mit der reichen Kaufmannstochter Theresia von Abel, trat er nach beendeten rechtswissenschaftlichen Studien bei dem Brünner Magistrate und dann bei dem mährisch-schlesischen Landrechte in Dienste, wurde Landrath, 1845 mährisch-schlesischer Appellationsrath, 1850 bei der neuen Organisirung Senatspräsident des Brünner Landesgerichtes, 1861 erster Rath des mährisch-schlesischen Oberlandesgerichtes mit Titel und Charakter eines Hofrathes. Auch bekleidete er seit 1832 die Stelle des. Landesburggrafen und seit October 1841 die des Oberstlandschreibers als der Letzte dieses Amtes. Die Geschäfte dieses Würdentragers bestanden in früherer Zeit in der Ausfertigung der landesherrlichen Urkunden, in der Führung der Landtagsgedenkbücher, in der eigenhändigen Vollziehung der Eintragungen und Löschungen in der Landtafel und in der Aufsicht über die [233] Schreiber; auch war das Landessiegel seiner Verwahrung anvertraut. Diese Geschäfte sind nun im Laufe der Zeit infolge organisatorischer Aenderungen im Dienste weggefallen, und die Stelle blieb nur noch als Landeswürdenamt. In dieser Landeswürde beschränkte sich die Thätigkeit ihres Trägers auf die Theilnahme an den Landtagen, auf die Mitwirkung bei dem Landesausschusse, dessen wirkliches Mitglied er war, und hatte er den Druck der Landtagsbeschlüsse zu besorgen. Dieses Verhältniß blieb bis zum Jahre 1848. Da Karl von Wogkowsky 1832 mährischer Landesburggraf und 1841 Oberstlandschreiber geworden; so stand er bis 1861, wo die neue Landesordnung ins Leben trat, durch 29 Jahre in unmittelbarer Verwendung der früheren Landesvertretung. Aus Anlaß seines Uebertrittes in den Ruhestand wurde er in Anerkennung seiner dem Staate geleisteten ausgezeichneten Dienste mit ah. Entschließung vom 27. September 186!i von Seiner Majestät dem Kaiser Franz Joseph in den Freiherrenstand erhoben. Freiherr Karl hatte sich am 18. November 1841 vermält mit Therese, Tochter des k. k. Hofrathes Vincenz Hassenmüller Ritters von Ortenstein und Franciscas Edlen von Hayek, und stammen aus dieser Ehe die Söhne: Karl (geb. 20. Februar 1848), Cavallerieofficier in der kaiserlichen Armee und seit 26. August 1878 verheiratet mit Mathilde Barinyay v. Monastory, und Zdenko (geb. 4. April 1852) und die Töchter: Therese (geb. 5. Juni 1850), Francisca (geb. 18. April 1854), Hermine (geb. 7. Jänner 1858). –