BLKÖ:Wucherer von Huldenfeld, die Freiherren, Genealogie
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 58 (1889), ab Seite: 209. (Quelle) | |||
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Zedler’s „Universal-Lexikon“ führt auch die Nachkommenschaft weiter fort. Für unsere Zwecke gewinnt das Geschlecht doch erst Bedeutung, als es in Kärnthen und später in Steiermark erscheint. In Steiermark erlangten Georg Rudolf und Paul Karl am 21. Februar 1661 die Landmannschaft, welche die Familie nach dem „Gothaischen genealogischen Taschenbuche der freiherrlichen Häuser“ (1859, S. 916) im nämlichen Jahre in Kärnthen erlangt hätte. Der kaiserliche Reichshofrath Heinrich Bernhard Wucherer wurde von Kaiser Karl VI. mit Diplom ddo. 19. December 1726 in den Reichsadelstand und mit Diplom ddo. 13. April 1734 in den Reichsfreiherrenstand mit dem Prädicate von Huldenfeld [211] erhoben. Freiherr Heinrich Bernhard errichtete auch ein Familien-Fideicommiß, und da er keine eigenen Leibeserben hatte, bestimmte er in seinem 1745 errichteten Testamente, daß sein Vetter Bernhard Wilhelm Friedrich, herzoglich sachsen-weimar- und eisenach’scher Assessor bei dem Justizcollegium in Weimar, sein Universalerbe sei und zu dem von ihm errichteten Fideicommisse berufen werde. Demzufolge wurde die dem Heinrich Bernhard verliehene Freiherrenwürde laut kaiserlichen Diploms ddo. 1. Jänner 1759 auf Bernhard Wilhelm Friedrich übertragen, und mit diesem hebt auch unsere Stammtafel an. Freiherr Bernhard Wilhelm Friedrich erlangte außerdem 1776 die Aufnahme in das Consortium der niederösterreichischen Herrenstände. Mit seiner Gattin Maria Theresia geborenen Freiin von Draeck, mit welcher er 1763 sich vermälte, ist er der Urgroßvater der heutigen Freiherren von Wucherer.
Zur Genealogie der Freiherren Wucherer von Huldenfeld. Die Familie leitet ihre Abstammung bis in die Mitte des 14. Jahrhunderts zurück, in welchem um 1350 ein Johann Wucherer blühte. Ein Erasmus Wucherer stand 1446 bei dem großen Aufgebot in Ungarn.Wappen der Freiherren Wucherer von Huldenfeld. Quadrirt mit schwarzem mit einer fünfperligen Krone gekrönten Mittelschild, worin ein schrägrechter silberner Balken erscheint, 1 und 4 ist senkrecht getheilt; rechts im ersten und links im vierten Felde in Gold ein aus der Theilungslinie hervorgehender gekrönter schwarzer Adler; links im ersten und rechts im vierten Felde in Blau ein goldener Stern zwischen zwei silbernen Querbalken, 2 und 3 in Roth ein einwärts gewendeter wachsender Mann in altpolnischer, blau aufgeschlagener goldener Kleidung mit blauem Gürtel, gleichem Besatz und nach hinten auswärts herabhängender goldener Zipfelmütze, deren blauer Aufschlag vorn getheilt ist, und welche auf der rechten Seite fünf schwarze Fahnenfedern besetzen, von denen sich drei nach rechts, zwei nach links neigen (nach Anderen ist die Mütze des Mannes nur mit zwei rechtsgekehrten Federn besetzt). Der Mann hebt im zweiten Felde mit der Rechten, im dritten mit der Linken einen grünen Zweig mit drei silbernen Rosen empor und stemmt die andere Hand in die Seite. Auf dem Schilde ruht die Freiherrenkrone, auf der drei gekrönte Turnierhelme sich erheben. Aus der Krone des rechten wächst einwärts gekehrt ein doppeltgeschwänzter gekrönter goldener Löwe halb hervor, der mit seiner linken Pranke einen goldenen Stern vor sich hält; die Krone des mittleren Helmes trägt einen rechtssehenden gekrönten schwarzen Adler, dessen Brust ein schrägrechter goldener Balken überzieht; aus der Krone des linken Helmes wächst der oben beschriebene Mann zwischen zwei Büffelhörnern hervor, welcher in der Rechten den Rosenzweig hält, während er die Linke in die Hüfte stemmt. Helmdecken. Die des rechten Helmes sind blau mit Silber, des mittleren schwarz mit Gold, des linken roth mit Gold unterlegt. Schildhalter. Zwei doppeltgeschwänzte Löwen von natürlicher Farbe. [(Zedler’s) Universal-Lexikon, 59. Bd., Sp. 748. – (Hellbach’s) Adelslexikon. Bd. II, S. 791.]