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BLKÖ:Zierotin, Karl Emanuel Graf

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Zigan, Johann
Band: 60 (1891), ab Seite: 97. (Quelle)
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Zierotin, Karl Emanuel Graf (Mitglied des Abgeordnetenhauses des österreichischen Reichsrathes, geb. in Blauda 13. August 1850). Ein Sohn des verstorbenen Grafen Zdenko aus dessen Ehe mit Gabriele geborenen Almásy-Zsadány und Török Szent-Miklós. Nachdem er im Elternhause die Studien für das Untergymnasium beendet hatte, besuchte er in Olmütz das deutsche Obergymnasium. 1868 bezog er die Hochschule in Wien, an welcher er die Rechte beendete. 1875 trat er in den Staatsdienst, und zwar in der politischen Verwaltungssphäre. Nachdem er in derselben zuerst in Brünn, dann in Wischau und zuletzt acht Jahre in Prerau thätig gewesen, übernahm er am 1. Mai 1885 die Verwaltung der Herrschaft Blauda, die bis dahin von seiner Mutter geführt worden war, und schied im August desselben Jahres aus dem Staatsdienst. Die Verwaltung von Meseritsch hatte er schon 1877 übernommen, die der Fideicommißherrschaft Prauß trat er erst nach dem Tode seines Vaters im April 1888 an. 1884 wurde Graf Karl zum ersten Mal, und zwar aus dem II. Wahlkörper des Großgrundbesitzes in den mährischen Landtag und von diesem zum Ersatzmann des Landesausschußbeisitzers aus der Gruppe des Großgrundbesitzes gewählt. 1890 erfolgte zum zweiten Male seine Wahl in den Landtag. Er arbeitet in demselben im Finanz- und volkswirthschaftlichen Ausschusse. Im Juni 1885 wählte ihn der mährische Großgrundbesitz nach dem zwischen der Mittelpartei und den Deutschliberalen abgeschlossenen Compromiß zum Mitgliede des Abgeordnetenhauses im österreichischen Reichsrathe. In demselben arbeitete er bisher im Budget-, Zoll- und Anarchistenausschuß, führte das Referat über den obersten Rechnungshof und hat sowohl im Landtage als im Abgeordnetenhause schon öfter über volkswirthschaftliche Fragen gesprochen, deren Studium er vornehmlich seine Aufmerksamkeit zuwendet.

Heller (Hermann). Mährens Männer der Gegenwart (Brünn 1885, Karl Winiker Lex. 8°.) I. Theil: „Gesetzgeber und Politiker“ S. 83.