BLKÖ:de Roy von Königshelm, Michael Joseph

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 27 (1874), ab Seite: 179. (Quelle)
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de Roy von Königshelm, Michael Joseph (Bürgermeister von Wiener-Neustadt, geb. zu Dürrweiß in der Churpfalz im Jahre 1751, gest. im December 1792). Sein Vater Wilhelm de Roy war Steuereinnehmer der Vogtei Wilhelmstein in der Churpfalz, der Sohn Michael trat im Jahre 1769 als Cadet in die kais. österreichische Armee. Er rückte in derselben zum Officier vor, mußte aber geschwächter Gesundheit wegen im J. 1788 in Pension übertreten. Weil er rechtswissenschaftliche Studien besaß, unterzog er sich den Prüfungen aus dem Justiz- und politischen Fache, erlangte das Wahlfähigkeitsdecret und wurde am 20. Februar 1789 bei dem Magistrate in Wiener-Neustadt als Rath angestellt und am 30. December 1791 zum Bürgermeister ernannt. Nahezu zehn Jahre wirkte er auf letzterem Posten während eines langwierigen Krieges unter schweren Zeitumständen mit seltener Umsicht, sich ein bleibendes Andenken sichernd. Im Jahre 1793 unternahm er aus eigenem Antrieb und auf eigene Kosten eine Reise nach den Niederlanden, um sich dort mit dem Detail des Steinkohlenbaues bekannt zu machen, kehrte dann mit vier steinkohlenbaukundigen Bergleuten nach Wiener-Neustadt zurück, und unternahm seine, von den günstigsten Erfolgen begleiteten und für die nachmalige Entwickelung dieses volkswirthschaftlichen Zweiges so wichtig gewordenen Versuche: die Steinkohlen zum Gebrauche häuslicher Feuerung, der Hammer- und Sudwerke, der Ziegel- und Kalköfen anwendbar zu machen. Mit Rücksicht auf die bei diesen Versuchen aufgebrauchten, nicht unansehnlichen Geldmittel wurde ihm zum Ersatz dafür das Befugniß ertheilt, einen von ihm erfundenen Ofen, Ziegel mit Steinkohlen zu brennen, überall in Niederösterreich, wo er wollte, zu errichten. Ueber eine andere, in hohem Maße einflußreiche Handlung de Roy’s gibt aber die Wiener Zeitung vom 30. Jänner 1796 interessanten Aufschluß. Daselbst heißt es wörtlich: „Da die Stadt Wienerisch-Neustadt die erste in der Monarchie gewesen ist, welche im Jahre 1792 einen freiwilligen Kriegsbeitrag von 3000 fl. aus eigener Bewegung Sr. Majestät unterthänigst dargeboten hat, seitdem aber diesem rühmlichen Beispiele zahlreiche Städte, Gemeinden, Stände und Einzelne nicht nur in Oesterreich, sondern auch in allen k. k. Erbländern und selbst im Auslande nachgefolget sind, dadurch aber der Staat zur Bestreitung der Kriegskosten mit mehreren Millionen unterstützet ... worden ist ... so haben Se. Majestät aus die erhaltene Anzeige ... daß dem Neustädter Magistratsrath und Stadtkämmerer Ignaz Liebgott, der den ersten Entwurf zu dem erwähnten patriotischen Unternehmen gemacht hat und derselbe hauptsächlich durch die würksame (sic) Unterstützung des Bürgermeisters und Hauptmanns M. de Roy zur Würklichkeit gebracht worden ist, ersteren mit einer goldenen Ehrenmünze belohnt, dem Bürgermeister aber den Adelstand unentgeltlich zu ertheilen geruhet.“ Darin zeigt sich wieder die dem sogenannten „himmlischen Reiche“ entlehnte Berücksichtigung des Rangunterschiedes. Der eigentliche und geistige Urheber der erfolgreichen That wird, weil er der im Range niedriger Stehende ist, mit der goldenen Denkmünze abgefertigt; der Höhere, der den praktischen Gedanken aufgreift und mit dem natürlichen Einflusse seiner höheren Stellung fördert, genießt die für ihn und seine ganze Nachkommenschaft einflußreiche Ehre der [180] Standeserhebung. Es ist dieß ein bei den Behörden hierlands noch zur Stunde herrschender Uebelstand, der gegen das Recht, gegen die gesunde Vernunft und die verfassungsmäßige Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetze – wozu doch wohl auch die Anerkennung verdienstlicher Handlungen gehört – in gleichem Grade verstößt, und eine Beseitigung dieses den Chinesen nachgemachten Nonsens wäre in einer geistig so vorgeschrittenen Zeit wie die unsere – die Jedem das Seine zukommen lassen will – wohl an der Zeit.

Adelstands-Diplom ddo. 7. Jänner 1796. – Wiener Zeitung 1796, Nr. 9 vom 20. Jänner. – Wappen. In Blau ein silberner Querbalken, oben von zwei, unten von einer in’s Dreieck gestellten goldenen Raute begleitet. Auf dem Schilde ruht ein rechtsgekehrter goldgekrönter Turnierhelm, aus dessen Krone drei Straußenfedern, die mittlere blau, die rechte golden, die linke silbern emporwallen. Die Helmdecken sind zu beiden Seiten blau, rechts mit Gold, links mit Silber unterlegt.