BLKÖ:Chorin auch Choriner, Aaron

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Chon, Karl
Band: 2 (1857), ab Seite: 356. (Quelle)
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Chorin auch Choriner, Aaron (Oberrabbiner und jüdischer Reformator, geb. 1765 in einem mährischen Landstädtchen, gest. zu Arad im August 1844). [357] Seine armen Eltern konnten nur wenig für die Entwickelung seiner edlen Geistesfähigkeit sorgen. Zur Theologie bestimmt, wurde er nach Prag gesendet, um den höhern Studien zu obliegen. Er machte nun so schöne Fortschritte, daß ihm schon im Alter von 22 Jahren ein Rabbinat zu Theil wurde. Nun erst begann er das Studium der deutschen Sprache und ward des Genius derselben in so kurzer Zeit Herr, daß er sich dieser Sprache als Schriftsteller bedienen konnte. Humanere Cultur, vor Allem aber Beseitigung der vielen religiösen Mißbräuche und abergläubischen Gewohnheiten seiner Glaubensgenossen hatte er sich zur Aufgabe gestellt. Daß er auf mächtige Hindernisse stieß, versteht sich von selbst. Als er im J. 1804 mit seiner „Versöhnungsschrift“ auftrat (die doch erst 1837 in deutscher Uebersetzung erschien), gingen die Anfeindungen so weit, ihn für einen „abtrünnigen Unruhstifter in Israel“ zu erklären, der die Strafe verdiente aus der Gemeinschaft der Synagoge ausgestoßen zu werden. Diese Vorkehrung zwang C. zu gerichtlichen Schritten. In Folge derselben ging er als Sieger hervor, und erlangte völlige Anerkennung seines reinsten Willens und würdigsten Strebens; das Vertrauen zu seiner Einsicht, zu seinem Wissen, besonders zu der Fülle seiner gediegenen Ideen, wuchs bald in solchem Grade, daß in- und ausländische Judengemeinden sich mit den wichtigsten Fragen an ihn wendeten, denen er auch mit Geist und Weisheit entsprach. In der Erörterung u. Beantwortung dieser Fragen fand er sich mannigfach angeregt, seine Ansichten, Kenntnisse, Meinungen, Wünsche u. Erwartungen dem Drucke zu übergeben. In Folge dessen erschienen nachstehende Schriften: „Wahrheitseifer“ (Dessau 1818) [Reinhaltung der Gebote von ungebührlichen Zusätzen; Verrichtung des Gebetes nach Befund auch in der Landessprache]; – „Ein Wort zu seiner Zeit“ (Wien 1820); – „Igureth Elassaph“ (Prag 1826) [Ueber Zulassung einer Reform des Judenthumes im Sinne des Talmud]. Diese letztere Schrift brachte eine große Anzahl Rabbiner auf das heftigste gegen den Verfasser auf und hatte zur Folge, daß sie so weit gingen, ihn und alle seine Anhänger mit dem synagogischen Banne zu belegen; – „Broches Hamosen. Gebet nach dem Essen“ (Wien 1826). Eine Sammlung der literarischen Arbeiten dieses edlen Denkers und Umbildners und Herausgabe mit Erläuterungen, in deutscher Uebersetzung der hebräischen Texte wäre ein noch heute dankenswerthes Unternehmen. Ein anerkennender Beurtheiler Chorins faßt das Wesen der Tendenz dieses würdigen Lehrers in folgenden Worten zusammen: „Chorin war vor Allen bemüht, den Gottesdienst seiner Gemeinde zu reinigen und durch Chor und Orgel auf eine wundervolle Weise zu regeln und zu verherrlichen: der Erziehung der israelitischen Jugend eine bessere Richtung zu geben, und vor Allen Handwerker, Gewerbsleute und nützliche Staatsbürger heranzubilden, ein Streben, das, je anstrengender sein Kampf war, desto inniger von den Bessern aller Glaubensbekenntnisse Deutschlands anerkannt worden ist“. – Als C. beerdigt wurde, wurden sämmtliche Kirchenglocken der Stadt Arad geläutet; die christliche Bevölkerung gab ihm auf diesem letzten Gange gerührt das Geleite und die P. P. Minoriten lasen Messen für sein Seelenheil. Wahrlich ein schöner Sieg echter Humanität, ganz im Geiste des wahren Christenthums. C.’s lebensgroße Büste, von Jak. Guttmann (s. diesen) ausgeführt, war in der Wiener Kunstausstellung 1847 aufgestellt. Sie ist Eigenthum der israelitischen Gemeinde zu Arad.

Jüdischer Plutarch, oder biographisches Lexikon u. s. w. Zweites Alphabet (Wien 1848, Ulr. [358] Klopf sen.) S. 40. – Sartori (Franz Dr.), Histor.-ethnographische Uebersicht der wissenschaftlichen Cultur, Geistesthätigkeit u. Literatur des östr. Kaiserthums (Wien 1838, Gerold, 8°.) S. 365 [wo er unter dem Namen „Choriner“ aufgeführt ist]. – Meyer (J.), Das große Conversations-Lexikon für gebildete Stände (Hildburghausen 1845, Bibl. Inst., Lex. 8°.) VII. Bd. 2. Abtheil. S. 490.