BLKÖ:Dietrichstein, die Grafen und Fürsten von, Wappen

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 3 (1858), ab Seite: 299. (Quelle)
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IV. Wappen. Das vollständige große fürstliche Wappen dieses Geschlechtes ist: Achtfeldriger Schild mit Mittelschild. Letzteres, das eigentliche Geschlechtswappen, von Gold und Roth schrägrechts getheilt, mit zwei silbernen Winzermessern, deren Hefte golden und die Spitzen aufwärts und auswärts gekehrt sind. Die acht Felder des Fürstenwappens sind: 1. u. 8. ein über quer getheiltes, oben goldenes, unten schwarzes Feld, worin ein aufspringender Hirsch von natürlicher Farbe erscheint (als das Wappen der Grafen von Proskau); 2. eine schwarze Hühnerkralle im silbernen Felde (wegen der Herrschaft Hollenburg); 3. ein silbernes Kreuz im rothen Felde (das [300] Rotthal’sche Wappen); 4. u. 5. sind der Länge nach getheilt, rechts silber, links roth, darin mitten zwei querlegende mit den Vordertheilen aneinander stoßende Hufeisen, deren jenes im silbernen Felde roth, das andere im rothen Felde von Silber ist (ein Theil des angeerbten Proskau’schen Wappens); 6. ein silberner Sparren im schwarzen Felde (weiland der Schenken von Osterwitz Wappen, wegen des Erbmundschenkenamtes in Kärnten); 7. eine mehrmals gewundene, pfahlweise gestellte schwarze Schlange im goldenen Felde (wegen Finkenstein) Ueber dem ganzen Wappenschilde nach Stramberg 5, nach Kneschke 6 gekrönte goldene Helme, 1. trägt einen ausgespannten schwarzen Adlerflug mit den österreichischen silbernen Sparren; 2. die schwarze Hühnerkralle; 3. einen Busch von drei schwarzen Straußfedern, worauf die zwei Winzermesser pfahlweise geheftet erscheinen; 4. einen doppelten rothen Adlerflug mit silbernem Kreuze; 5. den aufspringenden Hirsch des Proskau’schen Wappens; 6. drei goldene Straußfedern mit der Schlange des siebenten Feldes belegt. Den Wappenschild umgibt ein rother, mit Hermelin gefütterter Fürstenmantel, auf diesem ruht ein rother Fürstenhut. Das gräfliche Wappen besteht aus 2., 3., 6., 7., dem Mittelschilde und den Helmen 2., 3. u. 4. und links 1. und rechts 6 zu den Füßen des Hauptschildes.