BLKÖ:Habsburg, Katharina von Steiermark

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 6 (1860), ab Seite: 401. (Quelle)
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157. Katharina von Steiermark (gest. 11. December 1493), Tochter Ernst’s des Eisernen, Herzogs von Steiermark [402] [s. d. Nr. 78], aus dessen Ehe mit Cimburgis von Masovien [s. Nr. 45]. Im Jahre 1446 wurde Katharina mit Karl, Markgrafen von Baden, vermält, welchem sie 30.000 Ducaten Brautschatz mitbrachte und durch den sie die Ahnfrau des baden’schen Fürstenhauses wurde. Sie gebar ihm sechs Kinder, drei Söhne und drei Töchter, und zwar die Markgrafen: Christoph (geb. 15. November 1453, gest. 19. April 1527); Albert (geb. 1456, gest. 23. Juli 1488); Friedrich (geb. 8. Juli 1458, gest. 24. September 1517), seit 1494 Bischof von Utrecht. Die Töchter: Katharina (geb. 15. Jänner 1448), seit 1464 Gemalin Georg’s, Grafen von Werdenberg; Cimburgis (geb. 15. Mai 1450, gest. 1504), seit 1468 Gemalin Engelbert’s, Grafen zu Nassau; und Margaretha (geb. 20. Mai 1452, gest. 14. Jänner 1496), seit 1477 Aebtissin zu Lichtenthal. Katherinens Gemal, Markgraf Karl, stand in Gemeinschaft mit seinem Bruder Johann, Bischof von Metz, und mit Ulrich, Herzog von Württemberg, in blutiger Fehde gegen Friedrich, Pfalzgrafen am Rhein, dessen Land sie ganz verheert hatten. Als sie später der Pfalzgraf geschlagen, gefangen und auf sein Schloß gebracht hatte, ließ er ihnen eine fürstliche Mahlzeit aber kein Brot reichen; die Gefangenen, das Brot vermissend und darnach verlangend, erhielten alsdann von dem Pfalzgrafen den Bescheid: er könne ihnen keines reichen, denn sie hätten nicht gegen ihn, sondern gegen die Frucht auf den Feldern Krieg geführt und nicht bloß die Saat verwüstet, sondern auch die Vorräthe in den Scheuern verbrannt. Nach eilfmonatlicher Haft kauften sich Markgraf Karl und Herzog Ulrich mit 100.000, der Bischof Johann mit 80.000 fl. los. Katharina wurde am 21. September 1475 Witwe und überlebte ihren Gatten um 18 Jahre.

Fugger (Joh. Jac.), Spiegel der Ehren des Erzhauses Oesterreich (Nürnberg 1668, kl. Fol.) S. 443 und 444.