BLKÖ:Rosenzweig Ritter zu Schwannau, Vincenz
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 27 (1874), ab Seite: 34. (Quelle) | |||
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[35] Ritter-Akademie, in welche er treten sollte, eben kein Stiftungsplatz erledigt war. Daselbst beendete er im Jahre 1808 die Studien und kam vorerst als Sprachknabe (so heißen die bei der k. k. Internuntiatur in Constantinopel angestellten jüngsten Beamten, die bei anderen Gesandtschaften den Titel Gesandtschaftscommis oder Attaché’s führen) nach Constantinopel, von dort erhielt er im Jahre 1811 seine Bestimmung als Kanzler und Dolmetsch bei dem zu Widdin in Bulgarien neu zu errichtenden k. k. Consulat; da sich aber der Errichtung desselben Hindernisse entgegengestellt, hat er diesen Posten nie angetreten und kam im Jahre 1813 zur k. k. Agentie in der Walachei, wo er während eines vierjährigen Aufenthaltes in Abwesenheit des Agenten wiederholt die Geschäftsleitung der Agentie besorgte. Von dort wurde er im Jahre 1817 als Professor der morgenländischen Sprachen an die orientalische Akademie nach Wien berufen, an welcher er bis zum Jahre 1847 thätig war und in der Zwischenzeit, unter Beibehalt seiner Stelle, im Jahre 1818 zum Hofconcipisten und im Jahre 1831 zum k. k. Hofsecretär ernannt wurde. Als er im Jahre 1847 in den bleibenden Ruhestand übertrat, verehrten die Zöglinge der Anstalt, an der er 30 Jahre gelehrt, dem Scheidenden einen prächtigen Silberpokal. Mit der Uebernahme seines Lehramtes begann seine schriftstellerische Thätigkeit auf dem Felde der orientalischen Literatur, deren Ergebnisse nicht einmal in den Bücherkatalogen verzeichnet stehen, obwohl sie von der Fachkritik zu den beachtenswerthesten Leistungen einer eben nicht überreichen Literatur gezählt werden. Die auf Kosten des Grafen Wenzel Rzewuski in Wien von Joseph v. Hammer herausgegebenen „Fundgruben des Orients“, welche leider mit dem 24. Hefte (in Fol.) ihren Abschluß fanden, enthalten mehrere Beiträge von Rosenzweig. Außerdem veröffentlichte aber R. auch mehrere selbstständige Werke, von denen ich nur ein paar selbst einsehen konnte, mich also in Betreff der Titel der übrigen auf die Aufzeichnungen Anderer verlassen muß. Die Titel der Schriften von Rosenzweig sind: „Joseph und Suleika, historisch-romantisches Gedicht aus dem Persischen des Mewlana Abdurrahman Dschami“, Text und Uebersetzung (Wien 1824); – „Funkelnde Wandelsterne zum Lobe des Besten der Geschöpfe“, arabischer Text und Uebersetzung (Wien 1824), es ist dieß eine Uebersetzung des unter dem Namen Kassidéi Burdé oder „Mantelgedicht“ bekannten arabischen Lobliedes Bussiri’s auf den Stifter des Islam; – „Auswahl aus den Divanen des grössten mystischen Dichters Persiens Mewlana Dschelaleddin Rumi. Aus dem Persischen mit beigefügtem Original-Texte und erläuternden Anmerkungen“ (Wien 1838, Mechitaristen-Congregation, Imp. 4°.); – „Biographische Notizen über Mewlana Abduhrahman Dschami, nebst Uebersetzungsproben aus seinen Diwanen“, Text und Uebersetzung (ebd. 1840); – „Drei allegorische Gedichte Molla Dschamis“, persisch und deutsch (ebd. 1840). – „Der Diwan des grossen lyrischen Dichters Hafis. Im persischen Originale herausgegeben, in’s Deutsche metrisch übersetzt und mit Anmerkungen versehen“, 3 Bände (Wien 1858, 1863 u. 1864, Hof- u. Staatsdruckerei, gr. 8°.), Rosenzweig’s Hauptwerk, ein wahres Muster- und Meisterstück philologischer Kenntniß und Uebersetzungstreue. Mit diesem Werke schloß R. seine literarische Thätigkeit ab, denn der 3. Band desselben erschien ein Jahr vor seinem Tode, der ihn im Alter von 76 Jahren dahinraffte. [36] Die „Constitutionelle österreichische Zeitung“ in der in den Quellen bezeichneten Nummer entwirft ein lebensvolles Charakterbild R.’s, auf welches wir verweisen, indem nur folgende Schilderung daraus die vorstehende Lebensskizze ergänzen möge: „Unzerstörbare Seelenruhe und nie sich verleugnendes Wohlwollen bildeten den Grundzug in R.’s Charakter und malten sich, so lange nicht sein Leiden ihn überfiel, in seinen freundlichen Augen. Seine Bescheidenheit und Genügsamkeit standen auf gleicher Höhe mit seinen Werken. Der Ehrgeiz hatte für ihn seinen Stachel verloren und wie der entsagende Derwisch hätte er Kronen ausgeschlagen, aus Besorgniß, daß ihr Gewicht ihm Kopfweh verursachen könnte. Naturgenuß war ihm nach dem literarischen der liebste. Italien und Ischl verloren an ihn einen der wärmsten Verehrer. ... Auch lebte er unverheirathet, welcher Umstand sich vielleicht auch aus einer in’s Praktische übersetzten Reminiscenz, aus den Doctrinen seiner mystischen Vorbilder erklärt, welche die „Abgezogenheit von irdischen Banden“ als vorzugsweise mannswürdig preisen und nach deren Ansicht die Cypresse nicht minder nacheiferungwerth erscheint als die Palme, weil diese zwar Gaben spendete, jene hingegen, unbeschwert durch Blüthe und Frucht, in ihrer Ungebeugtheit und wandellosem Grüne dem Ideale absoluter Freiheit und weiser Selbstgenügsamkeit noch vollkommener entspricht.“ R. wurde in Würdigung und Anerkennung seiner Verdienste in den erbländischen Ritterstand mit dem Prädicate von Schwannau erhoben.
Rosenzweig Ritter zu Schwannau, Vincenz (Orientalist, geb. zu Brünn im Jahre 1791, gest. zu Wien 8. December 1865). Sein Vater war k. k. Gubernialrath und Kreishauptmann in Schlesien, zuletzt in Mähren. Im Alter von acht Jahren kam der Sohn in die orientalische Akademie, da in der Theresianischen- Ritterstands-Diplom ddo. Wien 5. Mai 1854. – Weiß Edler von Starkenfels (Victor), Die kaiserlich-königliche orientalische Akademie zu Wien (Wien 1839, Gerold, 8°.) S. 29, 69. – Constitutionelle österreichische Zeitung (Wien) 1865, Nr. 300. – Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien 1835, 8°.) Bd. IV, S. 416.
- Vincenz Rosenzweig wurde für seine Verdienste als Professor der orientalischen Akademie und Schriftsteller mit ah. Entschließung vom 29. December 1853 mit dem Orden der eisernen Krone dritter Classe ausgezeichnet. Den Statuten gemäß erhielt er das Ritterstands-Diplom mit der Erlaubniß, den Namen der ausgestorbenen Familie seiner Mutter, von Schwannau, seinem Namen beifügen und sich „Ritter zu Schwannau“ schreiben zu dürfen. – Wappen. Quadrirter Schild. 1 und 4: in Roth ein silberner Greif, einwärts gekehrt, mit ausgeschlagener rother Zunge; 2 und 3: in Blau ein schmaler goldener, mit zwei Doppelzinnen versehener und von zwei goldenen Lilien besaiteter Querbalken. Auf dem Schilde erheben sich zwei zueinander gekehrte goldgekrönte Turnierhelme. Aus der Krone des rechten Helms gehen zwei mit den Mundlöchern von einander gerichtete, rechts von Silber über Roth, links von Blau über Gold quergetheilte Büffelhörner, denen ein natürlicher belaubter Rosenzweig mit einer vollen rothen Rose eingestellt ist, hervor. Die Krone des linken Helms trägt einen sitzenden natürlichen, nach einwärts gewendeten Schwan mit von sich gebreiteten Flügeln. Die Helmdecken des rechten Helms sind auswärts roth mit Silber, einwärts blau mit Gold, jene des linken Helms sind einwärts roth mit Silber, auswärts blau mit Gold unterlegt.