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BLKÖ:Schwarz, Adolph Ritter von

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Schwarz, Andreas
Band: 32 (1876), ab Seite: 315. (Quelle)
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1. Adolph Ritter von Schwarz (geb. zu Wien 17. Februar 1807, gest. ebenda im December 1872). Sein Vater war Bürgermeister zu Deutsch-Brod in Böhmen; der Sohn besuchte das dortige Gymnasium, verlor, erst 14 Jahre alt, seinen Vater, worauf die Mutter nach Klagenfurt übersiedelte, wo der Sohn seine Studien fortsetzte. Schon im Alter von 16 Jahren mußte er durch Privatunterricht in den Gymnasialfächern und in der Musik sich selbst den Lebensunterhalt erwerben. In Wien beendete [316] S. die Rechtsstudien, trat dann, 1832, bei dem Wiener Domcapitel in die Gerichtspraxis, wurde 1834 fürsterzbischöflicher Justitiär in St. Veit bei Wien, 1836 Justizverwalter in Neunkirchen, wo er bis 1848 in verdienstlichster Weise wirkte. Nach Auflösung der Patrimonialgerichte und bei Organisirung der Staatsanwaltschaften wurde S. im Jahre 1850 als Staatsanwalt mit dem Range eines Oberlandesgerichtsrathes nach Wiener-Neustadt berufen, und er war es, der in der ersten Schwurgerichts-Verhandlung, welche in Oesterreich stattfand, zuerst als öffentlicher Ankläger auftrat. Im Jahre 1854 fand seine Berufung in gleicher Eigenschaft nach Wien Statt. Im Jahre 1857 betraute ihn Justizminister Graf Nádasdy mit der Verfassung der zur Begründung einer Criminaljustiz in Oesterreich nöthigen Formularien, und die von ihm entworfenen wurden auch mit Verordnung vom 19. December 1857 praktisch eingeführt, später erfuhren sie nicht zu ihrem Vortheil eine Kürzung und Umgestaltung. Im Jahre 1859 wurde S. dritter Vice-Präsident des Wiener Landesgerichtes und blieb es bis zu seiner im Jahre 1872 erfolgten Pensionirung, welche er nicht lange genoß, denn schon wenige Monate darauf starb S. im Alter von 65 Jahren. Als Criminal-Statistiker veröffentlichte S. im Jahre 1870 eine Zusammenstellung der strafgerichtlichen Ergebnisse der Jahre 1858 bis 1869, welcher Arbeit im Jahre 1871 der Essai: „Die Zunahme der Verbrechen, verglichen mit der Vermehrung der Bevölkerung, in den Ländern Oesterreich unter und ob der Enns und Salzburg“ folgte. Er blieb auf diesem Gebiete auch nach seiner Pensionirung noch thätig, denn unmittelbar vor seiner Todeskrankheit hatte S. dem Justizminister eine in dessen Auftrage durchgeführte statistische Vorarbeit übergeben. S. war ein großer Freund der Natur, als solcher ein unermüdlicher Tourist, dem keine Höhe zu steil, kein Bergpfad zu beschwerlich war; auch war er ein tüchtiger Botaniker; überdieß liebte er die Musik, und ein schwärmerischer Verehrer Beethoven’s, spielte er, ein ausgezeichneter Pianist, in den ersten Morgenstunden die unsterblichen Werke des Meisters; S. nannte diese Stunde mit gutem Recht: „die Weihe jedes Tages“. [Wiener (amtl.) Zeitung vom 25. December 1872. – Verhandlungen der k. k. statistischen Central-Commission in den Jahren 1872 und 1873 (Wien 1874, Staatsdruckerei, Lex. 8°.) S. 49: „Adolph Ritter von Schwarz“.] –