BLKÖ:Württemberg, Karl Rudolf Herzog

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 58 (1889), ab Seite: 244. (Quelle)
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18. Karl Rudolf Herzog (geb. am 29., nach Anderen schon 19. Mai 1667, gest. 17. November 1742). Der jüngste Sohn des Herzogs Friedrich II. und der Prinzessin Clara Auguste von Braunschweig-Wolfenbüttel, ging er, 20 Jahre alt, 1687 in venetianische Dienste und wurde 1688 Oberst. Vor Negroponte traf ihn eine Musketenkugel, die er dann zeitlebens bei sich trug. 1690 trat er in das von seinem Bruder Ferdinand Wilhelm befehligte dänische Corps, mit welchem er 1694 in Irland, 1692–1693 in den Niederlanden kämpfte. 1698 wurde er dänischer Generalmajor, 1700 Generallieutenant, 1704 zeichnete er sich bei Höchstadt, 1706 bei Ramillies aus, focht 1708 bei Oudenarde, 1709 bei Malplaquet und nahm bis 1713 an den Wechselgängen des spanischen Erbfolgekrieges rühmlichen Antheil. Zum dänischen Generalfeldmarschall ernannt, focht er bis 1717 in Holstein, worauf er die dänischen Dienste verließ und sich nach Neustadt, das er von seinem Bruder Friedrich August (gest. 6. August 1716) geerbt hatte, zurückzog. Für seine rühmliche Thätigkeit im spanischen Erbfolgekriege unter den Fahnen des Prinzen Eugen wurde er von Kaiser Karl VI. 1729 zum General-Feldmarschall befördert und mit der Oberaufsicht über die beiden Reichsfestungen Philippsburg und Kehl betraut, später aber, im October 1737, zum Inhaber des 3. Dragoner-Regimentes ernannt. 1737, nach dem Tode des regierenden Herzogs Karl Alexander, übernahm er die Administration des Herzogthums Württemberg-Stuttgart, legte sie indeß nach sechzehnmonatlicher mit großer Umsicht und Gewissenhaftigkeit geführter Verwaltung altershalber am 27. Juli 1738 nieder und kehrte nach Neustadt zurück, wo er, der Letzte vom Mannesstamme der Neustädter Linie, im Alter von 75 Jahren seine Lebenstage beschloß. [(Zedler’s) Universal-Lexikon, 59. Bd. Sp. 1153–1164, mit reicher Literatur. – [Thürheim (Andr. Graf). Feldmarschall Otto Ferdinand Graf von Abensperg und Traun (Wien 1877, 8°.) S. 294, 389.] –