Beitrag zum polnischen Pitaval

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Titel: Beitrag zum polnischen Pitaval
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aus: Die Gartenlaube
Herausgeber: Ernst Keil
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Erscheinungsdatum: 1863
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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[624] Beitrag zum polnischen Pitaval. Ein alter Leser der Gartenlaube im Königreich Polen erzählt uns nachfolgende Geschichte und steht uns mit seinem ehrlichen Namen für deren actenmäßige Wahrheit ein. In der Woiwodschaft K. hatte das Criminalgericht einen Verbrecher zum Galgen verurtheilt und ließ an einem schönen Herbstnachmittag die Execution ausführen. Längst ist die landübliche Zuschauerschaft verlaufen, als ein polnischer Gutsbesitzer aus der Stadt nach Hause fährt. Der Weg führt ihn am Galgen vorüber, und da sieht er, wie der Gehenkte sich noch mit den Füßen bewegt. Rasch entschlossen befiehlt er seinen Leuten, den Menschen abzuschneiden und auf den Wagen zu laden. Kutscher und Bedienter sind bald mit dieser Arbeit fertig, und bei dem tüchtigen Stoßen und Rütteln des Wagens kommt der Mann des Galgens bald wieder zum Leben. Auf dem Gute angelangt, läßt der Edelmann seinem sonderbaren Gaste Abendbrod und dann ein Nachtlager anweisen. In derselben Kammer lagen die Einkäufe, die der Gutsherr aus der Stadt K. mitgebracht, auf einem Tische, und darunter ein Paar Halbstiefeln von grünem Saffian, wie sie damals zur Nationaltracht des polnischen Adels gehörten.

Bald schlief Alles im Hause, nur unser Galgenvogel fand keine Ruhe. Mitten in der Nacht steigt er auf, zieht die grünen Stiefel an, schleicht sich aus der Wohnung in den Pferdestall und will eben mit ein Paar Pferden das Weite suchen, als er vom Gutsnachtwächter erfaßt wird. Dieser Sicherheitsmann schlägt den Flüchtling mit dem Wächterspieß so kräftig über den Kopf, daß er zu Boden sinkt, und wie er das Werk seiner Hände nun näher untersucht, findet er, daß er Einen todt geschlagen hat. Sofort meldet er diesen Vorfall dem Beamten des Gutes, und dieser meldet ihn dem Gutsherrn, der, ohne viel zu fragen, befiehlt, den Todten wieder an den Galgen zu hängen, von dem er ihn genommen hatte. Alles dies wurde noch in der Nacht glücklich besorgt, nur an die grünen Stiefel hatte in der Eile Niemand gedacht, und das war schlimm, denn kaum hatte der nächste Morgen einige Gutsbesitzer desselben Wegs hergeführt, als diese nach K. zur Polizei stürmten, um wegen einer entsetzlichen Verhöhnung des gesammten polnischen Adels Klage zu erheben. Eine Commission fährt zum Galgen, findet in der That die grünen Adelsstiefel an den Füßen des Gehenkten, zieht sie diesem sofort ab und nimmt sie mit nach K. Hier wird der Oberälteste der Schuhmacherzunft von der Polizei citirt und erhält den Befehl, das ganze Handwerk zusammenzurufen, und nachdem die Schaar der ehrsamen Meister vom Pfriem zusammengebracht ist, wird ihnen das entehrte Stiefelpaar vorgezeigt und der Verfertiger desselben aufgefordert, sich zu nennen. So trat denn der richtige Mann hervor und war auch im Stande, als seinen Kunden den betreffenden Gutsbesitzer zu bezeichnen. – Die einfache Aufklärung, die dieser vor der Polizei gab, genügte bei Weitem nicht zur Beruhigung des empörten Stolzes, die Klage ging an die höheren Gerichte über, und jenen Gutsbesitzer traf eine äußerst kostspielige Strafe, nicht weil er ein dem Tode verfallenes Menschenleben unbefugterweise zu retten gesucht, und auch nicht, weil auf seinem Gute an dem Geretteten ein Todtschlag begangen worden, sondern Alles nur wegen abscheulicher Schändung der grünsaffianenen Nationalstiefelchen des polnischen Adels.