Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Zollvereins
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(Nr. 404.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Zollvereins. Vom 12. Januar 1870.
In Verfolg der Bekanntmachungen vom 8. Mai v. J. (Bundesgesetzbl. S. 130. und 133.) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund der Artikel 6. und 7. der Verfassungs-Urkunde für den Norddeutschen Bund, beziehungsweise des Artikels 8. §§. 1. und 2. des Vertrages zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen vom 8. Juli 1867.
- von Seiner Majestät dem Könige von Preußen:
- der Wirkliche Geheime Ober-Regierungsrath und Ministerial-Direktor Moser, und
- der Ober-Baudirektor und Ministerial-Direktor Weishaupt
zu Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes und zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins ernannt worden sind.
- Berlin, den 12. Januar 1870.