Bekanntmachung, betreffend Änderung der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. Vom 7. April 1905

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Titel: Bekanntmachung, betreffend Änderung der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung.
Abkürzung:
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Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1905, Nr. 13, Seite 235
Fassung vom: 7. April 1905
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 10. April 1905
Inkrafttreten:
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(Nr. 3116.) Bekanntmachung, betreffend Änderung der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. Vom 7. April 1905.

Auf Grund des Artikel 45 der Reichsverfassung hat der Bundesrat folgende Änderungen der Nr. XXVI der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung beschlossen:

1. In den jetzigen Bestimmungen, die als Abs. 1 bezeichnet werden, wird hinter den Worten „ferner Kupfersalze und Kupferfarben, als“ das Wort „Kupfervitriol“ gestrichen.
2. Als zweiter Absatz wird folgende Bestimmung nachgetragen:
(2) Für Kupfervitriol genügt eine Verpackung in starken Säcken, die so dicht sind, daß kein Verstauben des Inhalts stattfindet.
Die Änderungen treten sofort in Kraft.
Berlin, den 7. April 1905.
Der Reichskanzler.

Graf von Bülow.