Bekanntmachung, betreffend Änderungen der Nummern XXXVa und XXXVc in Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend Änderungen der Nummern XXXVa und XXXVc in Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung.
Abkürzung:
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Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1905, Nr. 35, Seite 710 - 711
Fassung vom: 24. Juli 1905
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 29. Juli 1905
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Scans auf Commons
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(Nr. 3158.) Bekanntmachung, betreffend Änderungen der Nummern XXXVa und XXXVc in Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. Vom 24. Juli 1905.

Auf Grund des Abs. 2 der Eingangsbestimmungen zur Eisenbahn-Verkehrsordnung wird die Anlage B dieser Ordnung, wie folgt, geändert:

1. In Nr. XXXVa Ziffer 6 wird hinter den Worten: „Patronen aus Kinetit (eine durch Nitrozellulose gelatiniertes Nitrobenzol, in welches unter Ausschluß anderer Substanzen ein Gemenge von salpetersaurem und chlorsaurem Kali eingeknetet ist),“ eingeschaltet:
endlich Patronen aus C Pulver Silesia (Gemenge von höchstens 85 Prozent Kaliumchlorat mit einem nitrierten Gemische von Harz und Stärkemehl),. [711]
2. In Nr. XXXVc wird der mit „Chlorat-Sprengstoffen“ beginnende Absatz gestrichen.
Die Bestimmung zu 1. tritt sofort, die Bestimmung zu 2. am 1. September d. J. in Kraft.
Berlin, den 24. Juli 1905.
Das Reichs-Eisenbahnamt.
In Vertretung:
von Misani.