Bekanntmachung, betreffend Änderungen der Nummern XXXVa und XXXVc in Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung
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(Nr. 3158.) Bekanntmachung, betreffend Änderungen der Nummern XXXVa und XXXVc in Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. Vom 24. Juli 1905.
Auf Grund des Abs. 2 der Eingangsbestimmungen zur Eisenbahn-Verkehrsordnung wird die Anlage B dieser Ordnung, wie folgt, geändert:
- 1. In Nr. XXXVa Ziffer 6 wird hinter den Worten: „Patronen aus Kinetit (eine durch Nitrozellulose gelatiniertes Nitrobenzol, in welches unter Ausschluß anderer Substanzen ein Gemenge von salpetersaurem und chlorsaurem Kali eingeknetet ist),“ eingeschaltet:
- endlich Patronen aus C Pulver Silesia (Gemenge von höchstens 85 Prozent Kaliumchlorat mit einem nitrierten Gemische von Harz und Stärkemehl),. [711]
- 2. In Nr. XXXVc wird der mit „Chlorat-Sprengstoffen“ beginnende Absatz gestrichen.
- Die Bestimmung zu 1. tritt sofort, die Bestimmung zu 2. am 1. September d. J. in Kraft.
- Berlin, den 24. Juli 1905.
Das Reichs-Eisenbahnamt.