Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Militär-Transport-Ordnung
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(Nr. 2606.) Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Militär-Transport-Ordnung vom 18. Januar 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 15). Vom 16. Juli 1899.
Nachdem auf Grund der Allerhöchsten Kabinets-Order vom 14. März 1899 das Ober-Kommando der Marine weggefallen und aus der früheren Admiralstabs-Abtheilung des Ober-Kommandos eine selbständige Behörde unter der Bezeichnung „Admiralstab der Marine“ mit dem „Chef des Admiralstabs der Marine“ an der Spitze gebildet ist, tritt in der Militär-Transport-Ordnung vom 18. Januar 1899 folgende Aenderung ein:
- Im §. 26, 5 zweiter Absatz Ziffer (7) sind die Worte
- der kommandierende Admiral
- durch
- der Chef des Admiralstabs der Marine
- zu ersetzen.
- Im §. 26, 5 zweiter Absatz Ziffer (7) sind die Worte
- Berlin, den 16. Juli 1899.