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Bekanntmachung, betreffend das Außerkrafttreten des Handelsvertrags zwischen dem Deutschen Zollverein und Großbritannien

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend das Außerkrafttreten des Handelsvertrags zwischen dem Deutschen Zollverein und Großbritannien.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1898, Nr. 35, Seite 1019
Fassung vom: 31. Juli 1898
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 1. August 1898
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 2504.) Bekanntmachung, betreffend das Außerkrafttreten des Handelsvertrags zwischen dem Deutschen Zollverein und Großbritannien. Vom 31. Juli 1898.

Der Handelsvertrag zwischen dem Deutschen Zollverein und dem Vereinigten Königreiche von Großbritannien und Irland vom 30. Mai 1865 ist in Folge seiner Kündigung durch die Königlich großbritannische Regierung mit dem Ablaufe des 30. dieses Monats außer Kraft getreten.

Berlin, den 31. Juli 1898.
Der Reichskanzler.

Im Auftrage:
Freiherr von Richthofen.