Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Dänemarks zum internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr und die Ergänzung der zugehörigen Liste
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(Nr. 2415.) Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Dänemarks zum internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr und die Ergänzung der zugehörigen Liste. Vom 20. August 1897.
I. Das Königreich Dänemark ist dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 gemäß den Bestimmungen der Zusatzerklärung zu diesem Uebereinkommen vom 20. September 1893 beigetreten. Dementsprechend ist in der Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche das internationale Uebereinkommen Anwendung findet (IV. Ausgabe vom 1. Januar 1897, Reichs-Gesetzbl. von 1897 S. 27), mit Wirkung vom 20. August 1897 hinter dem Abschnitte „Schweiz“ nachzutragen:
Dänemark.
[Bearbeiten]A. Von dänischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken.
[Bearbeiten]- 1. Die dänischen Staatseisenbahnen, einschließlich der von denselben betriebenen Trajektanstalten über:
- a. den Limfjord (Oddesund Nord – Oddesund Süd, Nykjøbing M – Glyngøre); [724]
- b. den Kleinen Belt (Fredericia–Strib);
- c. den Großen Belt (Nyborg–Korsør);
- d. den Sund Elseneur–Helsingborg);
- e. den Masnedsund (Masnedø–Orehoved);
- dagegen mit Ausschluß:
- der von der Eisenbahngesellschaft des südlichen Fühnen betriebenen Strecke Ringe-Faaborg der dänischen Staatseisenbahnen, und
- der Packetbootlinie von Korsør nach Kiel.
- Die von den dänischen Staatseisenbahnen auf Rechnung der Konzessionäre betriebenen Eisenbahnstrecken:
- 2. Orehoved–Gedser.
- 3. Ribe–Vedsted.
- 4. Aalestrup–Viborg.
B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb auswärtiger Verwaltungen befinden.
[Bearbeiten]I. Deutscher Verwaltungen.
[Bearbeiten]- 5. Die von den Königlich preußischen Staatseisenbahnen betriebene Strecke von der dänisch-deutschen Grenze bei Farris bis Vamdrup.
II. Die Liste ist wie folgt berichtigt worden:
- Unter „Deutschland. B. VI.“ ist in der Fußanmerkung am Schlusse nachgetragen:
- „Dänemark, Ziffer 5.“
- Unter „Deutschland. B. VI.“ ist in der Fußanmerkung am Schlusse nachgetragen:
- Berlin, den 20. August 1897.