Bekanntmachung, betreffend den Beitritt des Königreichs Dänemark mit Einschluß der Färöer zur Berner internationalen Urheberrechtsübereinkunft sowie zu den dazu getroffenen Zusatzübereinkommen
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(Nr. 2979.) Bekanntmachung, betreffend den Beitritt des Königreichs Dänemark mit Einschluß der Färöer zur Berner internationalen Urheberrechtsübereinkunft vom 9. September 1886 sowie zu den am 4. Mai 1896 dazu getroffenen Zusatzübereinkommen. Vom 6. Juli 1903.
Nach einer Mitteilung des Schweizerischen Bundesrats ist das Königreich Dänemark mit Einschluß der Färöer jedoch unter Ausschluß von Island, Grönland und den Dänischen Antillen der am 9. September 1886 zu Bern geschlossenen Übereinkunft, betreffend die Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst (Reichs-Gesetzbl. 1887, S. 493 ff.), sowie den am 4. Mai 1896 in Paris zu dieser Übereinkunft getroffenen Zusatzübereinkommen, nämlich einer Zusatzakte und einer Deklaration (Reichs-Gesetzbl. 1897, S. 759 ff. und S. 769 ff.), beigetreten.
Als Tag des Beitritts ist der 1. Juli 1903 festgesetzt worden.
- Berlin, den 6. Juli 1903.