Bekanntmachung, betreffend die Änderung der Militär-Transport-Ordnung. Vom 6. August 1907
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(Nr. 3362.) Bekanntmachung, betreffend die Änderung der Militär-Transport-Ordnung. Vom 6. August 1907.
Auf Grund des § 2 der Verordnung, betreffend die Militär-Transport-Ordnung für Eisenbahnen, vom 18. Januar 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 15) bestimme ich, daß in dieser Ordnung folgende Änderungen vorzunehmen sind:
- 1. Die Spalte 2 der Übersicht zu § 30 Ziffer 1 erhält folgende Fassung
im Kopfe:
- „Zuschlagpflichtige Schnellzüge, einschließlich der D-Züge, und zuschlagfreie Schnellzüge (Eilzüge) laut Aushang-Fahrplan.“
im Text (oberste Querspalte):
- „Ausnahmsweise in dringlichen Fällen Offiziere und Mannschaften in geringer Zahl (1) a gegen Berechnung des vollen tarifmäßigen Fahrpreises des gewöhnlichen Verkehrs.“[424]
- 2. Im § 30 Ziffer 3 (vorletzte Zeile) ist statt der Worte „mit Schnellzügen“ zu setzen:
- „mit zuschlagpflichtigen Schnellzügen und zuschlagfreien Schnellzügen (Eilzügen)“.
- 3. In Anlage I (linke Seite 11. Zeile von unten) sind die Worte „mit Schnellzug“ zu ersetzen durch:
- „mit zuschlagpflichtigem Schnellzug
- zuschlagfreiem Schnellzug (Eilzug)“.
- 4. In Anlage II erhält die 3. Zeile unter 2 folgende Fassung:
- „Sz, Ez, Pz oder Gz bedeutet einen militärisch benutzten Schnell-, Eil-, Personen- oder Güterzug des öffentlichen Verkehrs,“.
- 5. In Anlage IV (Abschnitt 1 und 2 und Kontrollzettel) ist an Stelle der Worte „mit gewöhnlichem, Schnell-, Militär-Zuge beziehungsweise D-Zuge von . . . . . . . . . bis . . . . . . . . . “ zu setzen:
- „mit gewöhnlichem Zuge, zuschlagpflichtigem Schnellzuge, D-Zuge, zuschlagfreiem Schnellzuge (Eilzuge), Militärzuge von . . . . . . . . . bis . . . . . . . . . “
- Berlin, den 6. August 1907.