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Bekanntmachung, betreffend die Änderung der Militär-Transport-Ordnung. Vom 6. August 1907

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Gesetzestext
korrigiert
Titel: Bekanntmachung, betreffend die Änderung der Militär-Transport-Ordnung.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1907, Nr. 36, Seite 423 - 424
Fassung vom: 6. August 1907
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 17. August 1907
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Commons
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(Nr. 3362.) Bekanntmachung, betreffend die Änderung der Militär-Transport-Ordnung. Vom 6. August 1907.

Auf Grund des § 2 der Verordnung, betreffend die Militär-Transport-Ordnung für Eisenbahnen, vom 18. Januar 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 15) bestimme ich, daß in dieser Ordnung folgende Änderungen vorzunehmen sind:

1. Die Spalte 2 der Übersicht zu § 30 Ziffer 1 erhält folgende Fassung
im Kopfe:
„Zuschlagpflichtige Schnellzüge, einschließlich der D-Züge, und zuschlagfreie Schnellzüge (Eilzüge) laut Aushang-Fahrplan.“
im Text (oberste Querspalte):
„Ausnahmsweise in dringlichen Fällen Offiziere und Mannschaften in geringer Zahl (1) a gegen Berechnung des vollen tarifmäßigen Fahrpreises des gewöhnlichen Verkehrs.“[424]
2. Im § 30 Ziffer 3 (vorletzte Zeile) ist statt der Worte „mit Schnellzügen“ zu setzen:
„mit zuschlagpflichtigen Schnellzügen und zuschlagfreien Schnellzügen (Eilzügen)“.
3. In Anlage I (linke Seite 11. Zeile von unten) sind die Worte „mit Schnellzug“ zu ersetzen durch:
„mit zuschlagpflichtigem Schnellzug
0000 zuschlagfreiem Schnellzug (Eilzug)“.
4. In Anlage II erhält die 3. Zeile unter 2 folgende Fassung:
„Sz, Ez, Pz oder Gz bedeutet einen militärisch benutzten Schnell-, Eil-, Personen- oder Güterzug des öffentlichen Verkehrs,“.
5. In Anlage IV (Abschnitt 1 und 2 und Kontrollzettel) ist an Stelle der Worte „mit gewöhnlichem, Schnell-, Militär-Zuge beziehungsweise D-Zuge von . . . . . . . . . bis . . . . . . . . . “ zu setzen:
„mit gewöhnlichem Zuge, zuschlagpflichtigem Schnellzuge, D-Zuge, zuschlagfreiem Schnellzuge (Eilzuge), Militärzuge von . . . . . . . . . bis . . . . . . . . . “
Berlin, den 6. August 1907.
Der Reichskanzler.

Fürst von Bülow.