Bekanntmachung, betreffend die Abänderung der Vorschriften über die im Verkehr zulässige Fehlergrenze bei zilindrischen Hohlmaaßen
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(Nr. 1080.) Bekanntmachung, betreffend die Abänderung der Vorschriften über die im Verkehr zulässige Fehlergrenze bei zilindrischen Hohlmaaßen. Vom 25. Juli 1875.
Der Bundesrath hat nach Vernehmung der Normal-Eichungskommission beschlossen, an Stelle der Vorschriften unter B. der Bekanntmachung, betreffend die äußersten Grenzen der im öffentlichen Verkehr noch zu duldenden Abweichungen der Maaße, Gewichte und Waagen von der absoluten Richtigkeit, vom 6. Dezember 1869 (Bundes-Gesetzbl. S. 698) anderweite Bestimmungen treten zu lassen, welche im diesjährigen Zentralblatt für das Deutsche Reich Seite 436 veröffentlicht worden sind.
- Berlin, den 25. Juli 1875.