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Bekanntmachung, betreffend die Anerkennung ausländischer Prüfungszeichen für Handfeuerwaffen im Deutschen Reiche

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Anerkennung ausländischer Prüfungszeichen für Handfeuerwaffen im Deutschen Reiche.
Abkürzung:
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Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1899, Nr. 19, Seite 275 - 282
Fassung vom: 26. April 1899
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 2. Mai 1899
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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[275]


(Nr. 2573.) Bekanntmachung, betreffend die Anerkennung ausländischer Prüfungszeichen für Handfeuerwaffen im Deutschen Reiche. Vom 26. April 1899.

Auf Grund des §. 6 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Prüfung der Läufe und Verschlüsse der Handfeuerwaffen, vom 19. Mai 1891 (Reichs-Gesetzbl. S. 109) hat der Bundesrath folgende Beschlüsse gefaßt:

I. Die durch die Königlich belgische Verordnung vom 4. Oktober 1898 (Moniteur belge No. 279) vorgeschriebenen Prüfungszeichen der Probirbank für Handfeuerwaffen zu Lüttich werden als den deutschen Prüfungszeichen gleichwerthig anerkannt, insoweit die nachstehend aufgeführten Handfeuerwaffen die dabei angegebenen Prüfungszeichen tragen:
1. Einläufige Vorderlader-Jagdgewehre:
auf dem Laufe:
das vorläufige Zeichen ,
das endgültige Zeichen mit der Krone ,
den Perron ,
das Kaliber in Millimeter,
das Zeichen des Kontroleurs;[1]
auf dem Verschlusse:
den Perron ,
das Zeichen des Kontroleurs.
2. Einläufige Hinterlader-Jagdgewehre:
auf dem Laufe:
das vorläufige Zeichen ,
das endgültige Zeichen mit der Krone , [276]
den Perron ,
das Kaliber in Millimeter,
das Kaliber des Patronenlagers, [2]
das Zeichen des Kontroleurs;
auf dem Verschlußhaken:
den Perron ;
auf dem Verschlusse:
den Perron ,
das Zeichen des Kontroleurs.
3. Einläufige Jagdgewehre mit glatter Würgebohrung:
auf dem Laufe:
das vorläufige Zeichen ,
das endgültige Zeichen mit der Krone ,
den Perron ,
das Zeichen: Choke,
das Kaliber in Millimeter, an der Laufmündung gemessen,
das Kaliber in Millimeter, 22 Centimeter vom hinteren Ende des Laufes gemessen,
das Kaliber des Patronenlagers,
das Zeichen des Kontroleurs;
auf dem Verschlußhaken:
den Perron ,
auf dem Verschlusse:
den Perron ,
das Zeichen des Kontroleurs.
4. Einläufige Jagdgewehre mit ganz oder theilweise gezogener Würgebohrung:
auf dem Laufe:
das vorläufige Zeichen ,
das endgültige Zeichen mit der Krone , [277]
den Perron ,
das Zeichen: CH. B. RAYÉ
das Kaliber in Millimeter, an der Laufmündung gemessen,
das Kaliber in Millimeter, 22 Centimeter vom hinteren Ende des Laufes gemessen,
das Kaliber des Patronenlagers,
das Zeichen des Kontroleurs;
auf dem Verschlußhaken:
den Perron ,
auf dem Verschlusse:
den Perron ,
das Zeichen des Kontroleurs.
5. Doppelläufige Vorderlader-Jagdgewehre:
auf jedem Laufe:
die vorläufigen Zeichen ,
das endgültige Zeichen mit der Krone ,
den Perron ,
das Kaliber in Millimeter,
das Zeichen des Kontroleurs;
auf dem Verschlusse:
den Perron ,
das Zeichen des Kontroleurs.
6. Doppel- oder mehrläufige Hinterlader-Jagdgewehre:
auf jedem Laufe:
die vorläufigen Zeichen ,
das endgültige Zeichen mit der Krone ,
den Perron ,
das Kaliber in Millimeter,
das Kaliber des Patronenlagers,
das Zeichen des Kontroleurs;
auf dem Verschlußhaken:
den Perron ,
auf dem Verschlusse:
den Perron ,
das Zeichen des Kontroleurs. [278]
7. Doppel- oder mehrläufige Jagdgewehre mit glatter Würgebohrung:
auf jedem Laufe:
die vorläufigen Zeichen ,
das endgültige Zeichen mit der Krone ,
den Perron ,
das Zeichen: Choke,
das Kaliber in Millimeter, an der Laufmündung gemessen,
das Kaliber in Millimeter, 22 Centimeter vom hinteren Ende des Laufes gemessen,
das Kaliber des Patronenlagers,
das Zeichen des Kontroleurs;
auf dem Verschlußhaken:
den Perron ,
auf dem Verschlusse:
den Perron ,
das Zeichen des Kontroleurs.
8. Doppel- oder mehrläufige Jagdgewehre mit ganz oder theilweise gezogener Würgebohrung:
auf jedem Laufe:
die vorläufigen Zeichen ,
das endgültige Zeichen mit der Krone ,
den Perron ,
das Zeichen: CH. B. RAYÉ
das Kaliber in Millimeter, an der Laufmündung abmessen,
das Kaliber in Millimeter, 22 Centimeter vom hinterm Ende des Laufes gemessen,
das Kaliber des Patronenlagers,
das Zeichen des Kontroleurs;
auf dem Verschlußhaken:
den Perron ,
auf dem Verschlusse:
den Perron ,
das Zeichen des Kontroleurs;
9. Revolver mit gezogenem Laufe:
auf dem Laufe:
das Zeichen ,
das Zeichen des Kontroleurs; [279]
auf der Patronenlagerwalze:
das endgültige Zeichen mit der Krone ,
das Zeichen des Kontroleurs;
auf den dem Gasdrucke besonders ausgesetzten Theilen des Revolvers:
das Zeichen des Kontroleurs.
10. Revolver mit glattem Laufe:
auf dem Laufe:
das Kaliber in Millimeter,
das Zeichen des Kontroleurs,
die Jahreszahl;
auf der Patronenlagerwalze:
das endgültige Zeichen mit der Krone ,
das Zeichen des Kontroleurs;
auf den dem Gasdrucke besonders ausgesetzten Theilen des Revolvers:
das Zeichen des Kontroleurs.
11. Gezogene Flobertbüchsen[3], welche außer dem Hahne noch eine besondere Verschlußeinrichtung besitzen:
auf dein Laufe:
das endgültige Zeichen mit der Krone ,
den Perron ,
das Zeichen ,
das Zeichen des Kontroleurs,
das Kaliber des Patronenlagers;
auf dem Verschlusse:
den Perron ,
das Zeichen des Kontroleurs.
12. Glatte Flobertbüchsen[3], welche außer dem Hahne noch eine besondere Verschlußeinrichtung besitzen:
auf dem Laufe:
das endgültige Zeichen mit der Krone ,
den Perron ,
das Kaliber in Millimeter,
das Zeichen des Kontroleurs,
die Jahreszahl,
das Kaliber des Patronenlagers; [280]
auf dem Verschlusse:
den Perron ,
das Zeichen des Kontroleurs.
13. Einläufige Hinterlader-Pistolen, doppelläufige Vorderlader-Pistolen, Taschen-Pistolen (sogenannte Schottische u. s. w.), aus einem Stücke gearbeitete Hinterlader-Pistolen mit einem oder mehreren Läufen ohne Löthung – sämmtlich mit glatten Läufen –:
auf jedem Laufe:
das vorläufige Zeichen ,
das endgültige Zeichen mit der Krone ,
das Kaliber in Millimeter,
das Zeichen des Kontroleurs,
die Jahreszahl;
auf dem Verschlußhaken:
den Perron ,
auf dem Verschlusse:
den Perron ,
das Zeichen des Kontroleurs.
14. Doppel- oder mehrläufige Hinterlader-Pistolen mit glatten gelötheten Läufen:
auf jedem Laufe:
die vorläufigen Zeichen ,
das endgültige Zeichen mit der Krone ,
die Jahreszahl,
das Kaliber in Millimeter,
das Zeichen des Kontroleurs;
auf dem Verschlußhaken:
den Perron ,
auf dem Verschlusse:
den Perron ,
das Zeichen des Kontroleurs.
15. Gezogene Expreßbüchsen:
auf dem Laufe:
das vorläufige Zeichen ,
das endgültige Zeichen mit der Krone ,
den Perron , [281]
das Zeichen: EXPRESS ,
das Kaliber in Millimeter,
das Zeichen des Kontroleurs,
das Kaliber des Patronenlagers;
auf dem Verschlusse:
den Perron ,
das Zeichen des Kontroleurs.
16. Glatte Expreßbüchsen:
auf dem Laufe:
die vorläufigen Zeichen ,
das endgültige Zeichen mit der Krone ,
den Perron ,
das Zeichen: EXPRESS NON RAYÉ,
das Kaliber in Millimeter,
das Zeichen des Kontroleurs,
das Kaliber des Patronenlagers;
auf dem Verschlusse:
den Perron ,
das Zeichen des Kontroleurs.
17. Militärgewehre von wenigstens 8 Millimeter Kaliber und gezogene Jagdbüchsen für Einzelgeschoß:
auf dem Laufe:
die vorläufigen Zeichen ,
das endgültige Zeichen mit der Krone ,
den Perron ,
das Zeichen ,
das Kaliber in Millimeter,
das Zeichen des Kontroleurs;
auf dem Verschlusse:
den Perron ,
das Zeichen des Kontroleurs.
II. Für die während der Gültigkeit der Königlich belgischen Verordnung vom 11. Juli 1893 (Moniteur belge No. 203–204) geprüften Handfeuerwaffen bleibt die Bekanntmachung vom 1. Februar 1894 (Central-Blatt [282] für das Deutsche Reich S. 20) mit der Maßgabe in Kraft, daß deren Bestimmungen unter Ziffer 1 bis 6 auch auf solche Jagdgewehre Anwendung finden, welche nicht Jagdflinten sind, und daß die Hinterlader-Jagdgewehre (Ziffer 2, 4, 5, 6) nur auf dem Verschlußhaken und auf dem Verschlusse, nicht dagegen auf dem Laufe mit dem Zeichen (Perron) gestempelt sein müssen.
Berlin, den 26. April 1899.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Graf von Posadowsky.

  1. Das Zeichen des Kontroleurs besteht aus einem oder zwei Buchstaben mit einem Sterne darüber: u. s. w.
  2. Das Kaliber des Patronenlagers wird – außer bei den Flobertbüchsen – nach der Nummer der entsprechenden Patrone angegeben, und zwar durch die Kalibernummer mit dem Buchstaben C darunter in einer Raute, z. B. .
    Bei Flobertbüchsen wird das Kaliber des Patronenlagers durch Zeichen folgender Art angegeben: FL. 22 L. – FL. 22 C. – FL. 9 M. L. – FL. 9 M. C. – FL. 8 M. 1 L. – FL. 7 M. u. s. w, wobei bedeutet FL.: Flobert; 22 (die Zahl allein): die Nummer der Patrone, dem Patronenlager entsprechend; 9 M.: den Durchmesser der entsprechenden Patrone in Millimeter; L. : daß das Patronenlager für lange, C. : daß es für kurze Patronen eingerichtet ist.
  3. a b Vergl. die Anmerkung zu Ziffer 2.