Bekanntmachung, betreffend die Anwendung der vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zollermäßigungen auf die spanischen Boden- und Industrie-Erzeugnisse. Vom 29. November 1892
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(Nr. 2058.) Bekanntmachung, betreffend die Anwendung der vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zollermäßigungen auf die spanischen Boden- und Industrie-Erzeugnisse. Vom 29. November 1892.
Auf Grund des Gesetzes, betreffend die Anwendung der für die Einfuhr nach Deutschland vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zollermäßigungen gegenüber den nicht meistbegünstigten Staaten, vom 24. November 1892 (Reichs-Gesetzbl. S. 1039) hat der Bundesrath beschlossen, daß die für die Einfuhr nach Deutschland vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zollermäßigungen den spanischen Boden- und Industrie-Erzeugnissen für die Zeit vom 1. Dezember d. J. bis einschließlich 31. März 1893 zugestanden werden.
- Berlin, den 29. November 1892.