Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Weinbaubezirken. Vom 12. Januar 1905
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(Nr. 3098.) Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Weinbaubezirken. Vom 12. Januar 1905.
Durch Vereinbarung zwischen der Königlich Württembergischen und der Großherzoglich Badischen Regierung ist die württembergische Exklave Hohentwiel dem 6. badischen Weinbaubezirke zugelegt worden.
- Die mit Bekanntmachung vom 3. Oktober v. J. – Reichs-Gesetzbl. S 371 – veröffentlichte Übersicht der Weinbaubezirke ist daher abzuändern wie folgt:
Bundesstaat und Verwaltungsbezirk. |
Lau- fende Nr. |
Umfang des Weinbaubezirkes. | Name des Weinbaubezirkes. |
V. Baden | 6. | Kreis Konstanz und die württembergische Exklave Hohentwiel. |
- Berlin, den 12. Januar 1905.