Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 18. Oktober 1871
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(Nr. 711.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 18. Oktober 1871.
In Verfolg der Bekanntmachung vom 20. Februar d. J. (Reichsgesetzblatt S. 31.) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund des Artikels 6. der Verfassung des Deutschen Reichs
- von Seiner Majestät dem Könige von Bayern:
- an Stelle des vormaligen Staatsministers des Handels und der öffentlichen Arbeiten v. Schlör
- der Ober-Appellationsgerichts-Präsident, Reichsrath v. Neumayr;
- an Stelle des vormaligen Staatsministers des Handels und der öffentlichen Arbeiten v. Schlör
- von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen:
- an Stelle des Appellationsgerichts-Präsidenten Klemm
- der Geheime Finanzrath v. Nostitz-Wallwitz
- an Stelle des Appellationsgerichts-Präsidenten Klemm
zu Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden sind.
- Berlin, den 18. Oktober 1871.