Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 15. Februar 1868
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(Nr. 47.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 15. Februar 1868.
In Verfolg der Bekanntmachungen vom 10. August, 4. und 23. September v. J. (Bundes-Gesetzbl. für 1867. S. 26. und 40.) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund der Artikel 6. und 7. der Verfassungs-Urkunde für den Norddeutschen Bund
- von Seiner Majestät dem Könige von Preußen
fernerweit
- der Wirkliche Geheime Legationsrath und Ministerialdirektor von Philipsborn,
- der Geheime Ober-Finanzrath Wollny und
- der Geheime Regierungsrath Graf zu Eulenburg
zu Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden sind.
- Berlin, den 15. Februar 1868.