Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Festungsanlagen von Magdeburg
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(Nr. 1822.) Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Festungsanlagen von Magdeburg. Vom 16. August 1888.
Auf Grund des §. 35 des Gesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grundeigenthums in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 (Reichs-Gesetzbl. S. 459) wird bekannt gemacht, daß eine Verstärkung der Fortslinie der Festung Magdeburg durch Anlage von neuen Werken, sowie eine Erweiterung der Rayons dieser Festung in Aussicht genommen ist.
- Berlin, den 16. August 1888.